Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

II. Paläographie und Diplomatik - 16. Gebhard Rath (Wien): Studien zur Gründungsgeschichte der Cisterce Wilhering und ihrer rechtlichen Stellung zu ihren Gründern und dem Hochstift Bamberg

268 Rath, heringin und eine Aufschreibung l) aus dem 13. Jahrhundert desselben Stiftes berichtet, Ulrich von Wilhering habe die am 1. Jänner 1147 konsekrierte Kirche des hl. Johannes der nach St. Florian gehörigen Pfarrkirche Nieder-Waldkirchen 2), in deren Sprengel sie gelegen war, geschenkt. Zugunsten des Stiftbuches tritt auch die Geschichte ein. Aldersbach war 1127 als Chorherrenstift gegründet, aber 1146 in eine Cisterce verwandelt worden. Ähnlich war es bei Göttweig. Es wurde zuerst mit Chorherren besiedelt, die später Benediktinermönchen weichen mußten. Die Bestimmung des fundus 3) hereditatis der Stifterbrüder, den sie als Gründungsgut der Cisterce erwählten, ihrer übrigen Vergabungen nebst der noch erwähnten Schenkungen anderer Wohltäter wie der Bischof Eberhards selbst, soll an anderer Stelle versucht werden. Expeditio wird in den zeitgenössischen Quellen wie ansonst jederzeit nur im Sinne von militärischen Unternehmungen, von Kriegszügen und Heerfahrten gebraucht. Unter expeditio Jerosolimitana unserer Eberhard-Urkunde ist daher nur ein Kriegs- oder Heereszug gegen Jerusalem zu verstehen. In der Zeit der Kreuzzüge ist dies gleichbedeutend mit Kreuzzug 4). Niemals aber kann darunter eine private Wallfahrt, eine Pilgerreise 5) ins Heilige Land ver­standen werden. Dieser Kreuzzug aber, an den in unserer Urkunde vom 25. September 1154 nur gedacht sein kann und an dem auch Ulrich II. von Wilhering teilnahm und starb, begann im Frühsommer 1147 6). Ulrich II. war somit am 30. September 1146, dem Gründungstag der Cisterce Wilhering, noch am Leben und weilte auch in seiner Heimat. Dies bezeugt neben unserer Eberhard- Urkunde auch eine andere Klosterurkunde des Jahres 1155 7). Abt Gebhard II. berichtet, ein gewisser Dietrich, Censuale des Klosters, habe um Aufnahme als Konverse gebeten und für deren Gewährung den Mönchen per manus domini Odalrici sui ein Praedium in Reit bei Schönhering geschenkt. Da aber Reit in unmittelbarer Umgebung alten Wilheringer Stamm­gutes liegt, in anderen Quellen kein adeliges Geschlecht, in dem der Name Ulrich erscheint, als Besitzer in Reit und dessen Umgebung genannt wird, und wir überdies wissen, daß die Stifter ihrer familia 8) die Erlaubnis erteilt haben, ihre bewegliche und unbewegliche Habe ans Kloster schenken zu dürfen, kann unter diesem dominus Odalricus nur Ulrich II. von Wilhering verstanden werden. Da aber Dietrich sein Ansuchen um Aufnahme in den Orden erst nach dem Einzug der Mönche am 30. September 1146 gestellt haben kann, muß Ulrich am 30. September 1146 nicht nur gelebt, sondern auch in seiner Heimat geweilt haben. Dazu *) Stülz Jodok, Geschichte des reguliertenChorherren-Stiftes St.Florian, 1835, 255, Nr. 11, denkt an die geschleifte Kirche auf dem Hansberg zwischen St. Johann und St. Veit. — Derselbe, Wilhering 379. — Strnadt Julius, Versuch einer Geschichte der Passau’schen Herrschaften im oberen Mühlviertel, namentlich des Landgerichtes Velden ... Jahresbericht des Museums, Linz, 20 (1860), 102. — Trinks, Gründungs­urkunden 123, Anmerkung 124 und S. 125, schreibt trotz Berufung auf Stülz, St. Florian 255, St. Johann am Windberg. 2) Trinks, Gründungsurkunden 125, nennt Nieder-Waldkirchen irrtümlich Waldneukirchen und betont die Uneinheitlichkeit der Datierung dieser Schenkung. 3) Fundus ist ein vom ersten Eigentümer, dessen Namen er dauernd trägt, organisierter landwirt­schaftlicher Betrieb, der seine Aufgabe, dem Eigentümer einen Ertrag abzuwerfen, nur erfüllen konnte, wenn die Kulturen, die notwendigen Gebäude und eine Reihe von Betriebsmitteln dauernd mit ihm ver­bunden waren. — Fundus ist die Verkörperung des landwirtschaftlichen Unternehmens. Maßgebend für die Einheit des fundus-Komplexes erscheint immer die einheitliche Bewirtschaftung. Steinwender Artur, Fundus cum instrumento. Wr. SB. 221 (1943), 11 f., 16. 4) Vgl. UBoE. 2, Nr. 155, 231; Nr. 156, 235 ff. — MG. SS. 20, 372 ff. — Mon. Boica 28/1, 226. — Migne, PL CLXXIII, 1367. 5) Stülz, Wilhering 2, 379. — Stülz, St. Florian 346. — Grillnberger, Anfänge 305 usw. 6) Zahn, Urkundenbuch des Herzogthums Steiermark I, Nr. 357, 348: 1155 März 27, Gurk, . .. comitis Hartwici de Bogen . .. Qui cum profectus esset in expeditionem Iherosolimitanam, que anno M. C. XL. VII. sub rege Chonrado facta est. 7) UBoE. 2, Nr. 185, 275. 8) UBoE. 2, Nr. 182, 272. Die Urkunde ist zwar eine Fälschung, die aber nur die Rechtsstellung des Klosters betrifft.

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