Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

II. Paläographie und Diplomatik - 15. Hans Pirchegger (Graz): Über steirische Diplome

248 Pirchegger, auch entsprechend römischen Stadtbezirken. Doch für Ingering ist keine römische Stadt erweisbar; dafür fehlt in der „Bekehrungsgeschichte“ die Kirche von Lienz, in dessen Nähe das römische Aguntum lag, und es fehlt Juena-Jauntal. Die Erklärungsversuche Ziber- mayrs halte ich für mißlungen und glaube nach wie vor, daß Kärnten in der Karolingerzeit ungeteilt von einem Grafen geleitet wurde. Für die geschichtliche Geographie der östlichen Alpenländer ist das Diplom König Ludwigs d. D. vom 20. November 860 für Salzburg von größtem Werte *). Die vielen auf­gezählten Orte sprechen für den weitverstreuten reichen Besitz des Erzstiftes ebenso wie für seine Missionstätigkeit. Jaksch nahm an, daß mit den hier genannten Höfen, die das Erz­stift bisher als Lehen vom Könige und anderen besessen hatte, weite Gebiete geschenkt worden seien, ganze Landgerichte der Folgezeit, wie Maria Saal, Osterwitz, Treffen, Friesach usw. Weil die spätere Entwicklung mit dieser Annahme gar nicht übereinstimmte, glaubte er, die Salzburger Kirche habe während des Investiturstreites sehr viel Besitz dauernd ein­gebüßt * 2). Diese Annahmen sind unrichtig, denn es läßt sich nirgends erweisen, daß dem Erz- stifte auch nur einer der genannten Höfe damals verlorengegangen ist, und gegen die große Ausdehnung sprechen bemerkenswerte urkundliche Zeugnisse. Wir möchten doch annehmen, daß, wenn irgendwo, so bei Maria Saal, der ältesten nachrömischen Kirche des Landes, der Besitz des Erzstiftes einen größeren Umfang gehabt habe und geschlossen gewesen sei. Dem widerspricht nun das Diplom Ottos I. vom 4. Juni 945 für Salzburg. Der König schenkte ihm damals eine Herrenhube zu Budistorf nahe dem Gotteshause Maria Saal mit den dazu­gehörigen Unfreien 3). Also nicht einmal hier ein geschlossener Besitz! Dasselbe läßt sich nun auch für die steirischen Höfe dartun, zwei Fälle ausgenommen. E. Klebel vertritt eine andere Ansicht 4): König Ludwig habe damals alle bisherigen Eigenkirchen dem Erzstifte übergeben. Es fällt ja auf, daß mehrere der genannten Orte Sitze von Ursprungspfarren waren, wie Pöls, Kobenz, Liesing, Bruck, Mürz, Luminiha (St. Ruprecht a. d. Raab?) usw., aber nur in einem einzigen, die Steiermark betreffenden Falle ist eine Kirche mitgenannt, die an der Safen (Waltersdorf?). In den anderen Orten sind Kirchen entweder nicht oder recht spät bezeugt und sie hatten nur untergeordnete Bedeutung (Nestelbach, Graslab, Straßengel usw.). Ich glaube, daß es sich für den Erzbischof vor allem darum handelte, Stützpunkte und Rastorte bei seinen Missionsreisen und Visitationen zu erhalten. Daß das in erster Linie jene Orte waren, die Sitze von Ursprungspfarren waren oder wurden, ist begreiflich. Weitgehende Schlüsse sind meines Erachtens nicht am Platze. Immer wieder zieht der Pseudo-Arnulf von angeblich 20. November 890 an. Martin hat ihm eine eingehende und man darf sagen: erschöpfende Untersuchung gewidmet und dabei die ältere Literatur angeführt 5). Es steht fest, daß das Diplom in Salzburg kurz vor 977 angefertigt wurde und einige Güter aufzählt, die erst 931—970 an das Erzstift gekommen, also nicht von Arnulf und seinen Vorgängern geschenkt worden sind. Sielassen darauf schließen, daß Salzburg wohl auch für die anderen aufgezählten Besitzungen Rechtstitel besaß, die jedoch verlorengegangen sind. Ich glaube nicht, daß auch nur in einem einzigen Falle das Erzstift ein Gut zu Unrecht beansprucht hat. Es wäre z. B. für einen Fälscher sehr nahege­legen gewesen, gleich die ganze civitas Mosaburch zu verlangen, wenn sie schon nachdem Sturze x) MG. Dipl. Karol. I, Nr. 102, S. 147. 2) Erläuterung wie Anmerkung 3, S. 109 ff. — Leider ist auch F. Posch, Besiedlungsgeschichte der Oststeiermark (MIÖG. XIII. Erg., Bd.), in den gleichen Fehler verfallen. Vgl. meine Besprechung in der obengenannten Zeitschrift, 37. Jg., 1946, S. 88 f. 3) MG. Dipl. 4) Zur Geschichte der Pfarren und Kirchen Kärntens (Carinthia I, 115. und 116., Jg, 1925 f. Nachträge im Beiheft zu Carinthia I, 118. Jg., 1928). — Vgl. die eingehende Besprechung von A. Wretschko in der Zeitschrift der SavignyStiftung für Rechtsgeschichte 1927, S. 438 ff. 5) SUB. 2, Nr. 34, S. 56—60. MG. Dipl. Karol. Ill, Nr. 184, S. 281 = J. Zahn, Urkundenbuch des Herzogtums Steiermark (StUB.) 1, Nr. 9, S. 12.

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