Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

II. Paläographie und Diplomatik - 13. Karl Pivec (Wien): Paläographie des Mittelalters Handschriftenkunde der Neuzeit?

Paläographie des Mittelaltern — Handschriftenkunde der Neuzeit ? 231 Trotz ihres gotischen Grundcharakters ist der französischen Kursive aber doch eine größere Klarheit, eine gewisse Feinheit und Eleganz im Vergleich zu gleichzeitigen deutschen Schriften eigen. In Frankreich hieß die der deutschen Kanzleischrift entsprechende kalligraphische gotische Kursive financiére. Sie war um die Mitte des 16. Jahrhunderts auch Druckschrift als nach dem bei dem Drucke der Civilitas morum des Erasmus von Rotterdam ver­wendeten Lettern „Civilté“. Sie wurde noch im 17. und 18. Jahrhundert geschrieben, aber dann durch die lettre bátarde verdrängt. Die Franzosen bezeichneten als lettre bätarde ursprünglich die gotische Nationalschrift, dann wurde der Name schon relativ früh im 16. Jahr­hundert auf die Humanistenkursive übertragen wie in Spanien. Die Humanistenschrift wurde ebenso wie in Italien auch in Frankreich sehr bald für alle Sprachen verwendet und entwickelte sich dann zur alleinig geübten Schrift. Die Schrift wirkte also an der Relatinisierung Frankreichs mit und ist zugleich ein Ausdruck für dieses Phänomen. Entsprechend der „raisonablen“ Geisteshaltung der Franzosen entstand schmückendes Figuren werk erst spät. Ornamentale Linienverschlingung wurde wie in Italien vorwiegend als Umrahmung oder als fast selbständiger Schmuck verwendet, der das Bild der Buchstaben nicht trübte. Seit der Mitte des 17. Jahrhunderts wurden großzügige Umrahmungen dem kurzbogigen Ranken werk vorgezogen. Schriftbilder von großer Schönheit und Klarheit entstanden mit besonderer Zeichnung der Keulen der Ober- und Unterlängen. Auch sonstige Punktenden wurden betont. Diese Formen sind übrigens ohne den Gebrauch der Spitzfeder nicht zu erklären. Die selbständig ausgebildete lettre chanceleresque pleine hatte gefüllte Schleifen und Schwünge bis in das Ende des 19. Jahrhunderts hinein. Mit ihrem Sinn für Präzision bildeten die Franzosen schon im 17. Jahrhundert einen Typus von Großbuchstaben (Versalien) aus, der Verwechslungen mit anderen Buchstaben unmöglich machte und jeden einzelnen Großbuchstaben scharf charakterisierte. Seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts erschienen die großen Schriftwerke von de Beaugrand (Paris 1601), Materot (Avignon 1608), Barbedor (Paris 1659), Lesgret (Paris 1694), andere folgten nach1). Sie fanden entsprechend der französischen Kulturgeltung im 17. Jahrhundert eine weite Verbreitung und Nachahmung. Wie die gesamte Geschichte, seine Verfassung, seine Rechtsordnungen und Englands Lebensform entwickelte sich auch die Schrift in einer von der kontinentalen abweichenden Eigenart und starken Traditionsgebundenheit. Schon das ausgehende englische Mittelalter kennt die bizarren und umständlichen Formen, die starke Verschnörkelung und Verkrampfung der Oberlängen, die Gabelungen des d, f, h, s 2), den starken Abstrich des m und n am Wort­ende, das charakteristische et-Zeichen, das th (Rune) ähnlich der im 16. Jahrhundert schreibenden court hand, die so genannt wird, weil diese Schrift an den Gerichtshöfen auch gebraucht wurde. Kennzeichen der court hand des 16. Jahrhunderts sind 3): kräftige Striche der Ober- und Unterlängen, die letzteren besonders spitz und lang. Charakteristische Buchstaben: a mit Querstrich, so Verbindungen mit dem nächsten Buchstaben eingehend, die untere Rundung des c bildet einen geschlossenen Bogen, eckige Form des d, e gleicht einem o, f am Wortanfang mit Doppelschaft, bei n und u fehlt oft der Mittelstrich, daher schwer zu unterscheiden. Der Buchstabe r ähnelt dem der frühmittelalterlichen insularen Schrift mit tief unter die Linie gehendem Abstrich, rundes r kommt nach o vor, das t wird höher gezogen als auf dem Kontinent, der Querstrich wird bei diesem Buchstaben ungefähr in der Mitte angesetzt, v für u und v am Wortanfange, das Kürzungszeichen wird in Ver- *) *) Vgl. auch Delitsch, a. a. O. S. 221. s) Vgl. Dölitsch, a. a. O. S. 179. 3) Steffens a, Taf. 120.

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