Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

I. Archiv-Wissenschaften - 10. Tihamér Vanyó (Pannonhalma): Das Archiv der Konsistorialkongregation in Rom und die kirchlichen Zustände Ungarns in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts

172 Vanyó, Der Tod Josephs II. brachte keine wesentliche Besserung in der Lage der päpstlichen Gesandten. Der Nachfolger von Garampi, Johann Baptist Caprara, faßte vor seinem Abschied im Jahre 1792 seine Wiener Erfahrungen zpsammen. In seinem Bericht schildert er die Lage der Kirche in der Monarchie mit düsteren Farben. Die Beschränkung der Gerichtsbarkeit der päpstlichen Gesandten wurde unverändert auf­rechterhalten; eine Fühlungnahme mit dem Klerus hat die Regierung beschränkt. Zum Herrscher hat er keinen freien Zutritt. Seine Besuche mußte er dem Staatskanzler mit An­gabe des zur Sprache kommenden Gegenstandes im voraus anmelden. Erst nach erteilter Erlaubnis konnte er vor den Herrscher kommen. In der Fühlungnahme mit dem Klerus hat ihm auch die Ungarische Kanzlei Schwierigkeiten gemacht. In den Nuntiaturberichten finden sich auch nach der Jahrhundert­wende schwerwiegende Klagen bezüglich der Gerichtsbarkeit. A. Gabriel Severoli mußte bereits zu Anfang seiner Wirksamkeit (1802) erfahren, daß er nur ein stummer Notar und kein gestaltender Faktor der Geschehnisse sein wird. Er stieß überall auf Schranken, wohin er sich nur wandte. Die Regierung ging sogar so weit, daß sie ihm nicht einmal die Durchführung des Informativprozesses und dessen Versendung nach Rom erlaubte, obgleich selbst Joseph II. keine Einwände dagegen hatte. Auf die energische Verwahrung des päpstlichen Staatssekretärs Consalvi gab die Regierung bloß das zu, daß sich die Kandidaten beim Nuntius vorstellen müßten. Er soll sich über die rich­tige Auswahl ihrer Person überzeugen und den Treueid, falls er es will, ihnen abnehmen (1803, 1804) !). Im vorhergehenden haben wir gesehen, daß der Heilige Stuhl und seine Gesandten — infolge des von unbeschränkten Regierungsansprüchen, durch aufkläristische, freimaure­rische und jansenistische Ideen angefeuerten Staatssystems — ihre Kräfte zur Lenkung und Verteidigung der religiösen Interessen in der Monarchie nicht entfalten konnten. Da die Be­einflussung der auf die Religion bezüglichen Verfügungen, die Auswahl oder Beseitigung der Staatsräte kirchlicherseits bereits unter Maria Theresia kaum möglich war, konnte sich die letzte Schlachtreihe der Verteidigung, der ungarische Episkopat, nur darauf beschränken, seine verwahrende Stimme zu erheben, um vereinigt mit den weltlichen Verteidigern der Landesverfassung und der gefühlvollen Mitwirkung der Massen der Gläubigen, das Tempo der mit unerbittlicher Folgerichtigkeit durchgeführten Regierungsmaßnahmen zu verlangsamen. In dieser Rolle wurde der ungarische Episkopat zum Führer des geistigen Widerstandes in der ganzen Monarchie. Während sich in Frank­reich, in den süddeutschen Staaten, in Österreich und Norditalien — im Geiste der Emser Punktation und der Synode von Pistoia — ein beträchtlicher Teil der Bischöfe den galli- kanischen, febronianischen, aufklärerischen und jansenistischen Strömungen mehr oder weniger unterwarf, ist der ungarische Episkopat fast in allen Fragen — sozu­sagen in vollem Einverständnis — dem reinen katholischen Standpunkt ge­folgt. Der liberale Heinrich Marczali schreibt folgendes über den ungarischen Hochklerus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts: „Wir können es ruhig feststellen, daß der Hochklerus zwischen 1711 und 1740 nicht nur der Er­zieher, sondern auch der Leiter unseres Landes war. An Wissenschaft und Kultur stand er hoch über seinen Landesgenossen.... Die meisten Bischöfe macht ihre Persönlichkeit zur kirchlichen und weltlichen Führung des Volkes vorzüglich geeignet. Es gibt in der Kirchengeschichte selten einen solchen Episkopat, der seine Arbeit und sein Ein­kommen so ausschließlich dem Dienst der Kirche und Kultur gewidmet hätte wie den unga­rischen. Die ungarischen Prälaten dieser Zeit haben tatsächlich verdient, daß die dankbare Nachwelt in ihnen die würdigen Nachfolger eines hl. Gerards und Lukas Bánffy verehre.“ Ihr damaliges und auch späteres Verhalten (in den Kämpfen gegen Joseph II.) hat die Ver bin­b Meszlényi, a. a. O. 106, 118—19.

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