Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)
I. Archiv-Wissenschaften - 10. Tihamér Vanyó (Pannonhalma): Das Archiv der Konsistorialkongregation in Rom und die kirchlichen Zustände Ungarns in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts
Archiv der Konsistorialkongregation in Rom. 153 Kardinalprotektor dafür, daß die zur Ernennungsbulle als Grund dienenden „cedulae con- sistoriales“ fertiggestellt und zur Kanzlei befördert wurden. Dem neuen Prälaten teilte man seine Ernennung mit und nach Erfüllung seiner Verpflichtungen und Entrichtung der Taxen übersandte man ihm die päpstliche Bulle. Hierauf konnte er sich konsekrieren lassen. Im Konsistorium wird auch über zufällige Reservationen, Ermäßigung, bzw. Erlassung der Taxen, Zurückbehaltung unvereinbarer Benefizien entschieden 1). 2. Die Rolle der Dataria in der Ernennung der Prälaten. Im vorigen Kapitel erkannten wir den normalen Weg der Besetzung konsistorialer Pfründen und der Absendung der Bullen (expeditio per viam ordinariam), d. h. durch das Konsistorium und die Kanzlei. Es gab noch zwei andere Möglichkeiten, zu denen aber die Mitwirkung des Datarius immer notwendig war. Der Papst gestattete seinen Hausleuten, den Kardinälen, ihren Neffen und den Mitgliedern fürstlicher Familien als eine ausnahmsweise Gnade, daß sie die Ernennungsbulle unentgeltlich erhalten und nur unbedeutende Kanzleitaxen sowie Beförderungskosten bezahlen müssen. (Expeditio per viam secretam.) Eine andere Art der Ernennung war die durch die Apostolische Kammer. (Per viam Camerae.) Das bedeutet ein schnelles aber kostspieliges Verfahren, denn der Begünstigte mußte außer gewöhnlichen Taxen auch noch eine Entschädigung für den Kardinalprotektor und die unterstellten Auditores entrichten, denen die beim normalen Verfahren rechtmäßig eingehenden Gebühren in diesem Fall entgangen sind 2). In den angegebenen Fällen, ferner auch dann, wenn Rom einen Kandidaten nicht bestätigen wollte, oder andere, verschiedenartige Schwierigkeiten entstanden sind, wurde der Informativprozeß nicht durch den Nuntius, sondern mittels der Dataria bewirkt, denn auf diese Weise konnte man der Gefahr der diplomatischen Komplikationen entgehen. Bei solchen Gelegenheiten geschah die Untersuchung in Rom vor dem Datarius oder (falls er Kardinal war) Prodatarius. Es wurden nur zwei Zeugen verhört. Obwohl auch dieses Verfahren ganz auf die von Gregor XIV. und Urban VIII. vorgeschriebene Weise verlaufen ist, forderte man doch weniger von den Zeugen. So haben sie den Kandidaten und den Zustand der Diözese oft nur flüchtig gekannt und Beilagen waren natürlich keine vorhanden. Im Notfall haben römische Agenten die entsprechenden Informationen der Zeugen erworben. Die Ernennungen unter Mitwirkung der Dataria waren im Vergleich mit den normalen selten. Außer der genannten Tätigkeit hatte die Dataria noch mehrerlei spezielle Aufgaben, so z. B. die Besetzung der nichtkonsistorialen Benefizien und die Erledigung der an den Heiligen Stuhl gerichteten Gesuche um verschiedene Privilegien und Gnaden. Durch diesen Beruf der Dataria hat sich ein umfangreiches und sehr wichtiges archivalisches Material angehäuft, aber uns interessieren diesmal nur die Informativprozesse. Nach Jadin, der als erster eine systematische Quellensammlung aus diesem Teil des Archivs veröffentlicht hat, reichen diese Prozesse vom Jahre 1622 bis zum Ende des 19. Jahrhunderts ; das Vatikanische Archiv besitzt allein aus der Zeitspanne 1622—1800 nicht minder x) Jadin, Louis: Procés d’information pour la nomination des évéques et abbés des Pays-Bas, de Liége et de Franche-Comté d’aprés les Archives de la Congr. Consist. I. Rome, 1928. 7, 20—22. (Extrait du Bulletin de ITnst. hist, beige de Rome, 8. fasc.) — Jadin: Les Actes 9. — Acta Camerarii Bd. 35—41 ( 1759—98) stellenweise. 2) Patritius Gauchat macht in der Fortsetzung des Werkes Konrad Eubels (Hierarchia cath. medii et recentioris aevi. Vol. IV. 1592—1667. Monasterii, 1935, p. VI—VII) die gelehrte Welt auf jenes außerordentliche Verfahren aufmerksam, in welchem die Besetzung der Bistümer „per viam brevis apostoliéi“ stattfindet. Dies muß man besonders bei den durch die Propagandakongregation bewirkten Ernennungen berücksichtigen. Neben den Breven befinden sich auch jene Beilagen, die zur Abfassung derselben notwendig waren. Deshalb darf man das große Aktenmaterial des Sekretariats der Breven (der heutigen Kanzlei) im Vatikanischen Archiv nicht außer acht lassen.