Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

I. Archiv-Wissenschaften - 10. Tihamér Vanyó (Pannonhalma): Das Archiv der Konsistorialkongregation in Rom und die kirchlichen Zustände Ungarns in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts

151 Das Archiv der Konsistorialkongregation in Rom und die kirchlichen Zustände Ungarns in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts.1) Von Tihamér Vanyó (Pannonhalma). I. Die Konsistorialkongregation und ihr Archiv. 1. Die Geschäftsführung der Kongregation. In der Erforschung der Beziehungen einzelner Länder zum Heiligen Stuhl erhalten die Archive der römischen Kongregationen eine immer wachsende Bedeutung. Eine der wichtigsten dieser Kongregationen ist die Congregatio Consistorialis. Ihre Aufgabe ist die Vorbereitung der geheimen Konsistorien: die Entscheidung über Gründung, Dotation, Zerteilung, Aufhebung der Diözesen; Mitwirkung in der Ernennung der Bischöfe und anderer Konsistorialbenefiziaten, d. h. die Überprüfung der Informativprozesse, der Rechtmäßigkeit fürstlicher Präsentationen, bzw. kanonischer Wahlen. Zum Geschäftsbereich der Kongre­gation gehören weiterhin die Versetzung und Abdankung der Bischöfe, Vereinigung und Säkularisation der Abteien, die Anhäufung und Belastung größerer kirchlicher Pfründen. Ihre Aufgabe ist das gemeinsame, allgemeine Lenken der Verwaltung der Diözesen, die Überwachung der Bischöfe, neuerdings auch die Prüfung der Quadriennalberichte und endlich die Seelsorge der Auswanderer. Die Entscheidungen der Kongregation werden vor der Abhaltung des geheimen Konsistoriums dem Papst unterbreitet, der die Kongre­gation zuweilen auch mit anderen, höheren römischen Behörden zugehörigen Angelegen­heiten betraut2). Die Konsistorialkongregation wurde von Papst Sixtus V. am 22. Jänner 1588 gegründet Die Zahl der Mitglieder hat er nicht festgesetzt; man weiß nur soviel, daß ihr Sekretär von Anfang an ein Prälat war. Präfekt der Kongregation war bis 1722 der Dechant des Kardinal­kollegiums, seitdem der Papst selbst. Die Zahl der an den Sitzungen teilnehmenden Kar- dinäle ist verschieden. Bei weniger wichtigen Angelegenheiten sind 3 bis 6 Kardinäle und 4 bis 7 Prälaten, Beamte oder Räte (consultores) gegenwärtig. An bedeutenden Sitzungen erhöht sich die Zahl der Kardinäle bis auf 10, die der Räte auf 12 bis 13. In dem von uns unter­x) Ein Teil der Einleitung von dem erscheinenden Quellenwerk des Verfassers, Ungarn betreffende Konsistorialakten aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. — Die Abkürzung Proc. bedeutet die Reihe „Processus Ecclesiarum“ im Archiv der Konsistorialkongregation. — Zwecks leichterer Orientierung teilen wir die deutschen Namen der ungarländischen Bistümer mit. Besztercebánya (Neuschi), Eger (Erlau), Erdély (Siebenbürgen), Esztergom (Gran), Győr (Raab), Nyitra (Neutra), Pécs (Fünfkirchen), Rozsnyó (Rosenau), Szepes (Zips), Székesfehérvár (Stuhlweißenburg), Szombathely (Steinamanger), Vác (Waitzen), Várad, Nagyvárad (Großwardein), Zágráb (Agram). 2) Jadin, Louis: Les Actes de la Congr. Consist, concernant les Pays-Bas, la principauté de Liége et de la Franche-Comté, 1593—1797. Rome, Institut Hist. Beige, 1935, 6—7. (Extráit du Bulletin de lTnst. Hist. Beige de Rome, fase. XVI.) a. a. O. bietet der Verfasser auch eine reiche Literatur über die C. Consist., wozu wir noch drei neuere Werke beitragen: Martin, V.: Les congrégations romains, Paris 1930; und vom selben Verfasser: Les cardinaux et la curie. Ebenda 1930. — Del Re, Nicola: La curia romana. Cenni storico-giuridici, Roma 1941.

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