Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

I. Archiv-Wissenschaften - 6. Walter Pillich (Wien): Staatskanzler Kaunitz und die Archivforschung (1762-1794) ....

Staatskanzler Kaunitz und die Archivforschung 1762—1792. 103 mit einem jährlichen Erträgnis von zirka 1500 Gulden zu verleihen, gegen Einziehung seiner dermaligen Jesuitenpension und der Besoldung von je 400 Gulden. Der Kaiser konnte wegen der bereits erfolgten Einziehung dieser Abtei für die Seelsorge dem Vorschlag des Fürsten Kaunitz nicht entsprechen und setzte dafür dem Pray „für seine Ausarbeitungen“ eine Pension von jährlich 400 Gulden zu den bisherigen Bezügen unter der Bedingung aus, „daß er seine Arbeit fortsetze.“ Wie sehr Kaunitz außer an der Erschließung archivalischer Quellen auch an deren Restaurierung, die damals noch als „Kunst, alte verblichene Schrift wieder herzustellen“ be­zeichnet wird, interessiert war, erfahren wir aus seinem Vortrag vom 10. Mai 1767 an die Kaiserin. Der Italiener Luigi Zecchini, mit dem der Hausarchivar Rosenthal darüber verhandelte, stellte zuerst übermäßig hohe Forderungen. Als ihm erklärt wurde, daß sich bereits auch ein Kupferstecher in dieser Kunst hervortue, begnügte sich Zecchini schon mit einem goldenen Gnadenpfennig oder einer Medaille. Obwohl der Italiener nicht als Erfinder dieser „Kunst“ bezeichnet werden kann und sie auch nicht allein ausübte, so war Zecchini der erste, der sich dem Hausarchiv antrug. Der Staatskanzler schlug daher der Kaiserin für Zecchini als Belohnung eine Medaille von etwa 15 Dukaten vor, was sie auch annahm 1). Aus einem Ansuchen der Obersten Justizstelle vom 21. November 1767 entnehmen wir, daß für eine Arbeit über die Markgrafschaft Burgau der Hofrat Johann Friedrich Freiherr von Löhr 2) dem Hausarchiv empfohlen wurde 3). Auf Anregung des Staatskanzlers Kaunitz erhielten im Zuge der politischen Ereignisse am 7. Jänner 1771 mit Bewilligung der Kaiserin der Hausarchivar Rosenthal und der Hof- bibliotheks-Kustos Adam Franz von Kollar den Auftrag zur Ausarbeitung einer Deduktion zur Verteidigung der neuen Grenze gegen Polen4). Obwohl die Arbeit am 15. April 1772, wie der Kaiserin mitgeteilt wurde, schon überholt war, bot selbe doch „eine neue Probe von der besonderen Geschicklichkeit und dem vorzüglichen Fleiße Gedachten zwey Männer“, weshalb Kaunitz vorschlug, daß die Ausarbeitung wenigstens bei den Mitgliedern des Staats­rates zirkulieren sollte 5). Der Hausarchivar Rosenthal, Hofbibliotheks-Kustos Kollar und der protestantische Rektor zu Keßmark, Benczúr, lieferten Material zu einer Ausführung der ungarischen Gerechtsamen auf Klein- oder Rothreussen und die böhmischen Ansprüche auf die Herzog­tümer Auschwitz und Zator, die Kaunitz 1772 anläßlich der ersten Teilung Polens zusammen­ziehen und erläutern ließ. Sein Plan, mit dem sich die Kaiserin einverstanden erklärte, war, diese Arbeit vorläufig als ein „Scriptum privatum“ eines Anonymus nur in 50 bis 60 Exem­plaren drucken zu lassen und jede weitere „debitierung“ dem Buchdrucker zu untersagen, den Satz jedoch stehenzulassen. Die Minister sollten zur Äußerung jeder ein Exemplar erhalten. Die kaiserlichen Gesandten Graf Pergen und Freiherr von Rewitzky erhielten von Kaunitz, dem gewandten Diplomaten, den besonderen Auftrag, sie sollten einige polnische Gelehrte „mit Versprechung einer proportionirten Remuneration“ zu gewinnen suchen, damit die Ausführungen überprüft und ergänzt würden, bevor die Arbeit in der Öffentlichkeit verbreitet werden könne 6). Jedoch schon am 10. November 1772 weiß der Staatskanzler der Kaiserin in seinem Vortrage von der Verbreitung dieser großen Ausarbeitung, die in Wien bei G. Th. v. Trattner in lateinischer, deutscher und französischer Sprache 7) erschien, x) St. K. V., Fasz. 149. 2) Wurzbach, 1. c., 15. Bd., S. 396. 3) K. A. 1767/8. *) St. K. V., Fasz. 160. 5) St. K. V., Fasz. 163. 6) 1772 Oktober 8, St. K. V., Fasz. 165. 7) Jurium Hungáriáé in Russiam Minorem et Podoliam Bohemiaeque in Oswicensem et Zatoriensem Ducatus Praevia Explicatio. Vorläufige Ausführungen der Rechte des Königreiches Hungam auf Klein­oder Rothreussen und Podolien und des Königreiches Böheim auf die Herzogthümer Auschwitz und Zator.

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