Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)

III. Der Einfluß des Hofkriegsrates auf die militärische Führung. - a) Über die Stellung des Feldherrn

50 Kabinett oder Fachberater), die auf die Führung ihren Einfluß ausüben. In Monarchien ist der Oberbefehl des Herrschers ausgeprägter, er war in älteren Zeiten ein tatsächlicher. In Österreich nahmen einzelne Herrscher weitgehenderen Anteil an der militärischen Führung, sei es nun Leopold I., Maria Theresia, Josef II. oder Franz II. (I.) gewesen. Sie blieben sich aber stets des Umstandes bewußt, daß sie nie selbst Feldherr waren und ließen sich daher nicht verleiten — noch am ehesten Josef II. — das Oberkommando souverän in die Hand zu nehmen. Sie bedienten sich einer sehr durchdachten Methode in Ausübung des Ober­befehls, indem sie die Anträge des Hofkriegsrates berücksichtigten, Gutachten prominenter Generale einholten, entscheidende Feldzugsfragen in den Staatskonferenzen zur Dis­kussion stellten und auch die Stände zu Worte kommen ließen. Der schließlich vom Herrscher unterfertigte Befehl enthielt nur die grundlegenden Weisungen und überließ deren Durchführung dem Feldherrn. Kaiser Franz II. ging soweit, Gutachten in Abschrift und nach Entfernung der Unterschriften dritten Personen zum Studium zu übergeben, um zu ganz objektiven Schlußmeinungen zu gelangen. Im Lichte solcher Arbeitsmethoden erscheinen diese Herrscher alles eher als autokratisch, viel eher übertrieben gewissenhaft und besonders bedacht auf Sparsamkeit und ökonomische Verwendung der staatlichen Mittel. Des Kaisers endgültiger Entschluß war in den meisten Fällen auch nur ein Kompromiß zwischen den harten Gegebenheiten der im Staate lebendigen Kräfte und der kaiserlichen oft bloß scheinbaren Machtvollkommenheit. Von der Volksvertretung her macht sich ein großer Einfluß in personellen und finanzi­ellen Fragen, sehr oft auch in den Fragen der Kriegsziele geltend. Wie die Stände einmal das Recht besaßen, gewisse Kommandoposten zu besetzen oder ihre Kriegsmittelbeiträge nach Belieben zu bemessen, dadurch die Kriegsmaschine zu fördern oder zu hemmen, so können moderne Parlamente in ähnlicher Art ihre Macht spielen lassen, wie wir wissen, auch in Kontrollen der Kriegführung zum Ausdruck bringen. In den Mechanismus der Kriegführung ist häufig ein Landesverteidigungsrat ein­geschaltet, mit dem der Feldherr insofern rechnen muß, als dieser Rat in zahlreichen Fragen auch der rein militärischen Kriegführung mitspricht. Von den militärischen Zentralstellen obliegt dem Kriegsministerium die Bereitstellung aller Streitkräfte, während der Chef des Generalstabes im Kriege die unmittelbare Führung zu übernehmen pflegt. Viel ist hier davon abhängig, in wessen Händen das Ministerium liegt und wie sich die Beziehungen zwischen Ministerium und Generalstabschef gestalten. An die vom Chef des Generalstabes ausgearbeiteten Operationspläne sind die Armeeführer unserer Tage viel mehr gebunden als es die Feldherren früherer Zeiten hinsichtlich der Pläne des Hofkriegsrates waren. Am wichtigsten ist die Stellung des militärischen Führers zum Leiter der Außenpolitik und auf diesem Gebiete berichtet die Geschichte von einer nie abreißenden Kette von schwer­wiegenden Meinungsverschiedenheiten. Salandra sagte nicht umsonst in seinen Memoiren: „Die Frage der Beziehungen zwischen Regierung und Heeresleitung wurde bei allen Krieg- führenden aufgeworfen, fand jedoch nirgends eine Lösung,“ und berührt damit ein Thema, das auch im zweiten Weltkriege wieder auf der Tagesordnung stand. Die Geschichte verzeichnet nur wenige Fälle, in denen zwischen der außenpolitischen und militärischen Kriegführung volle Harmonie herrschte: Mazarin und Turenne, Wilhelm III. und de Ruyter — das sind die Ausnahmen. Moltke und Bismarck, Conrad und Ährenthal, Foch und Clemenceau, Cadorna und Orlando — das ist die Regel. Erzherzog Karl stand mit allen Leitern der Außenpolitik seiner Zeit in Konflikt, mit Thugut, der militärische Einzelverfügungen traf, mit Cobenzl, der 1805, und mit Stadion, der 1809 der militärischen Kriegführung die außenpolitische Untermauerung schuldig blieb, mit Metternich, der den Erzherzog als Generalissimus ahlehnte. Auch der große Washington hatte als Feldherr seine ewigen Differenzen mit dem Kongreß, Catinat beklagte sich über Gebundensein an die von Paris kommenden Direktiven, Moreau 50

Next

/
Thumbnails
Contents