Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)
I. Geschichtliche Entwicklung des Hofkriegsrates. - c) Der innerösterreichische Hofkriegsrat
34 war sein Wirkungskreis immer nur auf die Grenzverteidigung abgestellt und daß diese — wie schon bemerkt — nur aus der Nähe wirkungsvoll erfolgen konnte, ist unbestreitbar. Der Grazer Hofkriegsrat hat sich auch in dieser Hinsicht hohe Verdienste um die Sicherheit der innerösterreichischen Länder erworben. Von 1615 bis 1617 führte der Grazer Hofkriegsrat fast ganz in eigenem Wirkungskreise einen langen und hartnäckigen Grenzkrieg am Isonzo gegen die Republik Venedig und es gelang ihm mit sehr untergeordneten Kräften die Grenzen zu behaupten. 4) Es liegen zahlreiche Beweise dafür vor, daß auch während der Länderteilung die Oberhoheit des Wiener Hofkriegsrates zu jeder Zeit schon dadurch gewahrt geblieben ist, daß es ausschließlich der Kaiser war, der in allen wichtigen Dingen das letzte Wort hatte und daß sich auch die „ständische“ Kriegführung niemals von der kaiserlichen abtrennen ließ. 1582 erstattete der Wiener Hofkriegsrat einen Bericht an den Regensburger Reichstag über die gefahrvolle Lage an den Grenzen Ungarns und Kroatiens 2), worauf in Wien gemeinsame Beratungen der beiden Hof kriegsräte stattfanden. Aus dem Jahre 1607 liegen Korrespondenzen des innerösterreichischen Hofkriegsrates mit dem Hofkriegsratspräsidenten in Prag vor. 1683 beauftragte der Wiener Hofkriegsrat den Banus von Kroatien, die kroatische Insurrektion nach Wien zu senden und Kaiser Leopold befahl (nebst anderen Verteidigungsmaßnahmen) dem Grazer Hofkriegsrat am 29. März 1683 die Bewaffnung von 5000 Reitern durch das Grazer Hofzeughaus3). Auch 1704 hatte Wien endgültige Entscheidungen zu treffen, als sich im Bereiche des Grazer Hofkriegsrates Kompetenzstreitigkeiten ergaben. Leicht war es ja auch im Grazer Bereiche nicht mit der einheitlichen Befehlsgebung. In diesem Jahre hatte z. B. der Banus von Kroatien, F. M.Lt. Graf Johann Pá lffy, die Steiermark gegen die Aufständischen zu schützen, doch entzog ihm der Grazer Hofkriegsrat die notwendigen Truppen und außerdem lehnte es der Generalamtverwalter der windischen und petrinischen Grenze, Generalwachtmeister Graf Hannibal Heister ab, sich P’álffy zu unterstellen. Da griff der kommandierende General in Ungarn, F. M. Heister ein und erwirkte durch den Wiener Hofkriegsrat einen kaiserlichen Befehl, daß gegen den Mißstand „der doppelten Stellen ex fundamento ein Remedium überlegt werden solle“, was zur Folge hatte, daß alle innerösterreichischen und in der Grenze kommandierenden Generale dem F. M. Lt. Pálffy unterstellt wurden4). So war es der Wiener Hofkriegsrat, der die ständischen Bestrebungen, die kroatischen und ungarischen Interessen sowie die Interessen der kaiserlichen Kriegführung zum Besten des Ganzen harmonisch zu vereinen wußte. Jede Unterstelle zeigt Egoismus, Machtstreben, Geltungsdrang, Unabhängigkeitswillen und Ehrgeiz — das alles schadet nicht, solange die oberste Behörde, wie hier der Wiener Hofkriegsrat, alle diese an sich vorteilhaften Kräfte dem gemeinsamen Ziele dienstbar zu machen versteht. Aus allen angeführten Fällen ist ersichtlich, daß der Grazer Hofkriegsrat stets in das Gesamträderwerk des Habsburgerreiches eingegliedert war. Als Teil dieses gewaltigen Mechanismus hat er sich jedenfalls bestens bewährt und in der Geschichte österreichischer Landesverteidigung bleibt ihm ein Ehrenplatz gewahrt. Der Instanzenzug war allerdings im System der Hofkriegsräte kein einfacher. Nach Bidermann5) mußte der Wiener Hofkriegsrat im Wege der Österreichischen Hofkanzlei seine Weisungen an Graz, Innsbruck und Prag erlassen, was im Falle der Regierungsstellen in Innsbruck und Prag dadurch erleichtert war, daß die betreffenden Militärkommandanten Mitglieder und Referenten der genannten Regierungsstellen waren. *) *) Gnirs A. „Österreichs Kampf für sein Südland am Isonzo 1615—1617“, Wien 1916. 2) Gömöry. „Türkennot. . .in „Mitteilungen des k. k. Kriegsarchivs“, Wien 1885, S. 157. 3) Duncker C. „Ein Beitrag zu den Rüstungen Innerösterreichs im Jahre 1683“ in „Mitteilungen des k. k. Kriegsarchivs“, Wien 1882. 4) „Feldzüge des Prinzen Eugen...“, I—VI, S. 138. 5) „Geschichte der österr. Gesamtstaats-Idee 1526—1804“, I., S. 46 f. 34