Szladits Károly (szerk.): Magyar Jogászegyleti értekezések 8. kötet (72-82. füzet) - Magyar Jogászegyleti értekezések 8. (Budapest, 1893)
Liszt Ferencz: A jövő büntetőjoga [76., 1892]
52 liehen Nachweis und eine nicht in Worten und Versprechungen, sondern in grossen Thatsachen zum Ausdrucke gelangende Garantie dessen, dass Ungarn in der Verwirklichung der Wahrheiten und Triumphe des Kriminalrechtes und in der Anerkennung, Acceptirung und Geltendmachung der Consequenzen der richtigen Erkenntniss ohne Unterbrechung fortschreitet. Das Land, welches von dort (er zeigt auf das Wandgemälde der mittelalterlichen Feuerprobe) hieherf"er wendet sich zum gegenüber liegenden Wandgemälde, welches die im Jahre 1843 entsandte parlamentarische Commission darstellt, indem sie den Strafrechtsentwurf überreicht) gelangte; welches nach diesem durch den reinsten Humanismus inspirirten und nicht unverdienterweise hochgeschätzten Entwürfe sein heutiges mit den gebildeten Nationen Europa’s auf gemeinsamer Grundlage stehendes Strafrecht factisch zu Stande gebracht hat: dieses Land wird nicht zurücbbleiben in der Anerkennung und Verwerthung derjenigen neuen Wahrheiten, welche sich als richtig und segensreich erweisen werden. Wir begegnen den neuen Lehren weder mit Vorurtheil noch mit Voreingenommenheit; wir sind bereit die neuen Lehren, so wie es unsere Vorfahren gethan haben, nach ihrem inneren Gehalte zu prüfen, ihren Inhalt nach ihrer Wahrheit, Eichtigkeit und Zweckmässigkeit zu beurtheilen und wir werden auf Grund des Ergebnisses eines solchen Vorgehens stets bereitwillige Verbündete, aufrichtige Mitarbeiter und Kampfgenossen derjenigen sein, die den Fortschritt initiiren. Empfangen Sie, sehr geehrter Herr Professor, nebst dieser Versicherung, den Ausdruck unseres innigsten und aufrichtigsten Dankes für Ihre Bemühung, mit welcher Sie sich im Interesse der grossen Aufgabe zu uns begeben, unsere Kenntnisse durch Ihren sehr lehrreichen und sehr interessanten Vortrag bereichert, und unseren Gedanken neue Zielpunkte gezeigt haben. (Langanhaltende stürmische Éljen-Rufe). & 186