Szladits Károly (szerk.): Magyar Jogászegyleti értekezések 8. kötet (72-82. füzet) - Magyar Jogászegyleti értekezések 8. (Budapest, 1893)

Liszt Ferencz: A jövő büntetőjoga [76., 1892]

4!) Feldzug auskämpft, ist heute wie damals in einem scharfen Gegensätze zu der Gelehrtenliteratur und deren dickleibigen Folianten. Und noch eine Aehnlichkeit möchte ich hervorheben: wie im 18. Jahrhundert haben die Professoren der Rechts­wissenschaft nur ein geringschätzendes Achselzucken für die Bestrebung nach Aufklärung auf diesem Gebiete und blicken vornehm auf diese herab. So geschieht es auch mit uns, die wir uns dem Dienste dieser Beformen gewidmet haben. Es geschieht auch uns, dass wir umfangreiche Lehrbücher mit dem ganzen gelehrten Apparate und mit geschichtlichen Einleitungen schrei­ben müssen, um unsere, durch den Kampf um die Umgestal­tung der Gesetzgebung geschwächte wissenschaftliche Autorität diesen Collégén gegenüber aufrecht zu erhalten (Bravo! Bravo! Lebhafter Beifall und Zustimmung). Doch sind wir sicher, dass wir den Sieg davon tragen werden und wir sind sicher, dass unsere Collégén, wenn sie die Sache ruhiger betrachten werden, langsam auf unsere Seite treten und mit uns kämpfen werden. Aber auch den Unterschied der heutigen von der damaligen Bewegung wollen wir nicht übersehen. Das 18. Jahrhundert wollte das Verbrechen bekämpfen, ohne es zu studieren. Das 19. Jahrhundert aber stützt sich auf die Kriminalstatistik und auf die Kriminalanthropologie, also auf die wissenschaftliche Erforschung des Verbrechens, und eben darum werden wir den Sieg davon tragen. Es gehört heute zum guten wissenschaftlichen Tone, dass man über das 18. Jahrhundert wegwerfend aburtheilt. Doch begeht man damit ein entschiedenes Unrecht. Die ganze Gesetz­gebung unseres Jahrhunderts, der Code-Pénal, das österrei­chische Strafgesetzbuch, wie das preussische Landrecht be­ruht ja hauptsächlich auf der geschmähten Bewegung des 18. Jahrhunderts. Diese Verachtung ist also historisch unberechtigt. Aber auch wenn sie berechtigt wäre, würde sie uns in unseren Be­strebungen nicht irre machen. Denn jede wissenschaftliche Thätigkeit trägt die Gewähr ihrer Dauer — wenn ich so sagen darf — ihrer Unsterblichkeit in sich selbst. Nicht die Fülle des Wissens von der Wahrheit, sondern die Kraft und die Tiefe des 4 183

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