Szladits Károly (szerk.): Magyar Jogászegyleti értekezések 8. kötet (72-82. füzet) - Magyar Jogászegyleti értekezések 8. (Budapest, 1893)

Liszt Ferencz: A jövő büntetőjoga [76., 1892]

46 noch weiter. Wir verlangen, dass die verwahrlosten Jugendlichen und Kinder der Zwangserziehung überwiesen werden, dort mög­lichst lange bleiben und erst mit erreichter Grossjährigkeit ent­lassen werden und wir glauben, dass diese Erziehung bestim­mend einwirken wird auf das ganze Leben. Die erhöhte Strafe hei den jugendlichen Verbrechern finde ich de lege ferenda ganz gerechtfertigt und ich glaube nicht zu weit zu gehen, wenn ich behaupte, dass sich auch hier der Standpunkt geltend mache, den wir vertreten, dass nicht die That, sondern der Thäter, nicht -die einzelne That, sondern die ganze Dichtung des Thäters als ausschlaggebend betrachtet werden soll. Bei den rückfälligen Verbrechern und bei den jugendlichen ist mithin der Gegensatz unserer Auffassung zu dem geltenden Becht und der herrschenden Anschauung kein prinzipieller. Ich glaube nicht zu irren, wenn ich annehme — Zahlen stehen mir nicht zu Gebote — dass wenn wir die rückfälligen und die ju­gendlichen Verbrecher zusammenrechnen, wir weit mehr als die Hälfte der gesammten Verbrechen erhalten. In mehr als der Hälfte sämmtlicher Fälle sind wir also heute schon zu der Er- kenntniss gelangt, dass auf die Individualität des Thäters, wie sie in der That zum Ausdrucke kommt, entscheidende Bück- sicht genommen werden muss. Die Vereinigung verlangt die Anerkennung dieses Satzes auch für den Best der Fälle. Sie ver­langt insbesondere durchgreifende Unterscheidung zu machen zwischen Gelegenheits- und Gewohnheitsverbrechern. Und nun bin ich bei jenem Punkte angekommen, der mir am allerwenig­sten angenehm ist. Das, was Sie hier von mir verlangen könn­ten, ist die Entwicklung des Bechtsystems, das auf diese Unter­scheidung aufgebaut werden könnte. Ich bin nicht in der Lage, Ihnen dieses System zu geben. Wir haben es noch nicht, wir suchen es erst. Jedoch darin, dass wir zugeben, es noch nicht zu haben, darin sehe ich den grössten Vorzug, das grösste Ver­dienst der internationalen kriminalistischen Vereinigung. Und wir laden alle Diejenigen, die mit uns gehen wollendem, mit uns zu arbeiten Schritt für Schritt an dem Weiteraufbau des Systems. Eine ganze Beihe von Fragen sind Ihnen geläufig, die durch unser Glaubensbekenntniss nicht nur in die juristischen Fachkreise, sondern in das ganze gebildete Publikum hinaus­180

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