Az Egri Ho Si Minh Tanárképző Főiskola Tud. Közleményei. 1987. (Acta Academiae Paedagogicae Agriensis : Nova series ; Tom. 18/04)
Günger Kislant und Karlheinz Otto: Besonderheiten der subjek- objekt-dialektik im frühen schulalter
- 45 in relativ kurzer Zeit zum Abbau des alten und zum Aufbau eines neuen Tages- und Wochenrhythmus, der vor allem dadurch gekennzeichnet ist, daß er im Vergleich zum Vorschulalter eine viel stärkere Verbindlichkeit sowie eine qualitativ neue Differenzierung aufweist, und zwar in Lerntätigkeit, in Spiel, in arbeitsähnliche Tätigkeiten, in gesellschaftlich-nützliche und - in gewisser Hinsicht - auch politische Tätigkeiten. Objektiv und ebefalls im Erleben der Kinder kommt es zu einer prinzipiellen und markanten Trennung in zwei Kategorien von Tätigkeiten, in obligatorische und in freiwillige Tätigkeiten. Das hat eine spezifische Art der Dialektik von Rechten und Pflichten, von Unterordnung und Mitbestimmung, von Eigenständigkeit und Unselbständigkeit, von Selbstregulation und pädagogidcher Regulierung usw. zur Folge. In den Vordergrund treten die neuen Pflichten, darunter vor allem erstens die gesetzliche Lernpflicht sowie zweitens die Einhaltung neuer, für das Leben und Lernen in der Schule erforderlicher und verbindlicher Verhaltensnormen usw. Die obligatorische Lerntätigkeit wird zur eigeneständigen und dominierenden Tätigkeit und damit zum Hauptmedium der Entwicklung der Kinder im frühen Schulalter. Dadurch erfahren auch die Inhalte und Qualitäten aller anderen Tätigkeiten gegenüber der Vorschulzeit und im Verlaufe des jüngeren Schulalters selbst wesentliche Veränderungen, so daß sich ein insgesamt neues Tätigkeitssystem herausbildet, das durch neuartige Wechselbeziehungen zwischen den Kindern sowie zwischen ihnen als handelnden Subjekten und den Objektem ihrer Umwelt gekennzeichnet ist. In diesem Zusammenhang werden die Schüler zugleich mit einem System für sie größtenteils neuer und verbindlicher sozialer Verhaltensnormen konfrontiert, deren Kennenlernen, Verstehen, Verarbeiten und Beachten in der eigenständigen Handlungssteuerung in vieler Hinsicht hohe Anforderungen an sie stellt, zumal diese Normen einigen elementaren kindlichen Bedürfnissen wie dem Bedürfnis nach spontaner sprachlicher Äußerung, dem Bewegungsbedürfnis u.a. entgegenstehen können. Aus dem obligatorischen Charakter dieser Tätigkeiten ergibt sich drittens als weitere wichtige neue objektive Determinante für das Erleben der Schulkinder, daß ihre Lerntätigkeit und ihr Verhalten gesetzlich geregelten Bewertungen unterzogen werden. Das kommt einerseits den Wünschen