Az Eszterházy Károly Tanárképző Főiskola Tudományos Közleményei. 1990. Germanistiche Studien (Acta Academiae Paedagogicae Agriensis : Nova series ; Tom. 20)

Domonkos Illényi, Konservative Politik in Ungarn zur Zeit der Österreich-Ungarischen Monarchie. Reformkonservatismus von János Asbóth

37 Das Programm der Volkspartei vom 14.1.1897 drängte auf die Erweiterung des Wahlrechts; nahm gegen die ständig steigende Auswanderung Stellung und schlug ein umfassendes Wirtschaftsprogramm vor, das hauptsächlich Nationalitätengebiete berührte.*^ An das konservative Programm anknüpfend, setzte Asbdth auseinander, dass jede Reformpolitik in der Landwirtschaft zum Schutz des Bodeneigentums jeglichen Formats dienen solle. Der Eigentumsaustausch begünstigte in Ungarn aufgrund des chronischen Kapitalmangels das Eindringen fremden Kapitals, besonders was das historische Eigentum betraf. Stattdessen empfahl er die Anwendung des Pächtersystems und eine diversifizierte Siedlungsverteilung des ungarischen Bevölkerungsüberschusses. "Die Siedlungen müssen in wirtschaftlichen Zusammenhägen und aus Populationsgesichtspunkten mit der Ausschliessung aller andern Tendenzen contempliert, gesehen werden, mit Bedachtnahme darauf, dass das Eigentumsrecht... erhaltenbleibt." ^ Gemeinsam mit der Bodenfrage analysierte Asbdth die Lage der die Hälfte der Landesbevölkerung bildenden Nationalitäten. Er stellte fest, dass die Nationalitäten in Ungarn nicht als politische Heloten behandelt werden dürfen, aber sie zugleich die Integrität des ungarischen Staates nicht gefährden mögen. In diesem Sinne verurteilte Asbdth das in dem Kongress zu Temesvár (am 8. 2. 1868) erstellte Programm der rumänischen Nationalität, da es auf eine Zusammenschliessung aller Nationalitäten gegen die Ungarn drang. ' ^ Nach Asbdth, die Ungarn und die Nationalitäten des Karpatenbeckens organisierten sich, dem historischen Recht folgend, zu einem Staat und teilten die Prinzipien der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit sowohl in der Arbeit als auch in den Rechten miteinander. Das nationale Prinzip konnte die Position des historischen Rechts und der historisch herausgebildeten individuellen Rechte nicht einnehmen, ohne die Existenz der vorhandenen Staaten in Frage zu stellen. Die Nationalitätenfrage war in allen Ländern Ost-Mitteleuropas bloss durch die Garantie der persönlichen Freiheit zu regulieren und zu lösen. Es ist das Recht der persönlichen Freiheit, die die Entwicklung aller Eigenschaften und Kräfte des Einzelnen gewährleistet, insofern diese Entwicklung nicht die Freiheit anderer Individuen bedroht."' ^ Jede Administration in Ungarn habe die Aufgabe, die nationalen Eigentümlichkeiten, die Sprachen und die Kultur der hiesigen Volksgruppen zu achten. In Ungarn seien die Interessen aller Nationalitäten zu vertreten, die nicht im Abriss der Staatsgrenzen ihre Lösung suchten, was zum Zerfall wie auch zur Ausbreitung und Expansion der grossen "Spitzenbestien", und Leviathane führen würde. "Um ihrer Freiheit willen sollen sich die Nationalitäten vor den

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