Az Egri Tanárképző Főiskola Tudományos Közleményei. 1968. (Acta Academiae Paedagogicae Agriensis ; : Nova series ; Tom. 6.)

Wissen Formulierung von Beweisführung zum Nachweis, daß Aussagen die Aussagen die Eigenschaft be­sitzen, wahr zu sein. Eine solche verallgemeinernde Aussage ist zum Beispiel: „Die bishe­rige Geschichte der Gesellschaft — mit Ausnahme der Urgesellschaft — eine Geschichte von Klassenkämpfen." Im naturwissenschaftlichen Unter­richt ist beispielsweise ein physikalisches Gesetz eine solche verallge­meinernde Aussage. Beim induktiven Vorgehen werden Aussagen nach einer längeren Be­weisführung mit dem Ziel formuliert, daß sie sich der Schüler fest ein­prägt. S<—A«—d«—c«—b«—a<— 0 [3] R (0, A. S) Die Beweisführung für die Eingenschaft der Aussage, wahr zu sein, erfolgt an Beispielen aus der objektiven Realität. So wird an den Beispielen der Klassenkämpfe, der Sklaverei, des Feudalismus und des Kapitalismus die Aussage bewiesen, daß die Geschichte aller bisherigen Gesellschaftsord­nungen eine Geschichte von Klassenkämpfen war. In Untersuchungen konnten wir beobachten, daß das Behalten solcher allgemeinen Aussagen häufig erschwert wird, weil diese nicht exakt ge­nug und als das Wesentliche herausgearbeitet worden sind. Zudem wird nicht selten verlangt, der Schüler solle alle Beweise behalten. Letzteres ist jedoch unmöglich und erschwert oder verhindert das Einprägen der wichtigen Verallgemeinerungen. In seiner Arbeit „Kybernetik und Erkenntnistheorie stellt Klaus fest: „Das Wesen der menschlichen Erkenntnis besteht aber nun weniger in der endlosen Steigerung der Informationsaufnahme, sondern in ihrer Fä­higkeit zur Abstraktion. Die Einengung des Informationsstromes ist viel­mehr ein lebensnotwendiger Abstraktionsvorgang, ohne den sich das er­kennende Individuum in seiner Umwelt nicht behaupten könnte" [4'J. Eigene Untersuchungen zeigen, daß der Einengungsprozeß durch den Lehrer zielstrebig gelenkt werden muß. Die Aussage ist exakt und ent­sprechend ihrer Bedeutung für den Schüler deutlich erkennbar heraus­zuarbeiten. Dabei ist es wie gesagt wichtig, nicht die gesamte Beweisfüh­rung im Gedächtnis speichern zu lassen. Wird nämlich die Eigenschaft einer Aussage, wahr zu sein, vom Schüler anerkannt, so sind auch nicht mehr alle Beweise erforderlich. Es müssen dann oft nur noch typische Beispiele eingeprägt werden, die für die Begründung einer Aussage un­erläßlich sind. Hat sich der Schüler eine Aussage angeeignet, so genügt es nicht, wenn er diese wiederholen kann. Wir wollen, daß der Heranwachsende zur Aussage eine aktive Beziehung gewinnt. Sie soll damit für ihn bedeu­tungsvoll werden, sein Handeln und Verhalten bestimmen und regulieren. Der Schüler soll sich also mit dem Inhalt der Aussage identifizieren. 21

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