Az Egri Tanárképző Főiskola Tudományos Közleményei. 1968. (Acta Academiae Paedagogicae Agriensis ; : Nova series ; Tom. 6.)
Wissen Formulierung von Beweisführung zum Nachweis, daß Aussagen die Aussagen die Eigenschaft besitzen, wahr zu sein. Eine solche verallgemeinernde Aussage ist zum Beispiel: „Die bisherige Geschichte der Gesellschaft — mit Ausnahme der Urgesellschaft — eine Geschichte von Klassenkämpfen." Im naturwissenschaftlichen Unterricht ist beispielsweise ein physikalisches Gesetz eine solche verallgemeinernde Aussage. Beim induktiven Vorgehen werden Aussagen nach einer längeren Beweisführung mit dem Ziel formuliert, daß sie sich der Schüler fest einprägt. S<—A«—d«—c«—b«—a<— 0 [3] R (0, A. S) Die Beweisführung für die Eingenschaft der Aussage, wahr zu sein, erfolgt an Beispielen aus der objektiven Realität. So wird an den Beispielen der Klassenkämpfe, der Sklaverei, des Feudalismus und des Kapitalismus die Aussage bewiesen, daß die Geschichte aller bisherigen Gesellschaftsordnungen eine Geschichte von Klassenkämpfen war. In Untersuchungen konnten wir beobachten, daß das Behalten solcher allgemeinen Aussagen häufig erschwert wird, weil diese nicht exakt genug und als das Wesentliche herausgearbeitet worden sind. Zudem wird nicht selten verlangt, der Schüler solle alle Beweise behalten. Letzteres ist jedoch unmöglich und erschwert oder verhindert das Einprägen der wichtigen Verallgemeinerungen. In seiner Arbeit „Kybernetik und Erkenntnistheorie stellt Klaus fest: „Das Wesen der menschlichen Erkenntnis besteht aber nun weniger in der endlosen Steigerung der Informationsaufnahme, sondern in ihrer Fähigkeit zur Abstraktion. Die Einengung des Informationsstromes ist vielmehr ein lebensnotwendiger Abstraktionsvorgang, ohne den sich das erkennende Individuum in seiner Umwelt nicht behaupten könnte" [4'J. Eigene Untersuchungen zeigen, daß der Einengungsprozeß durch den Lehrer zielstrebig gelenkt werden muß. Die Aussage ist exakt und entsprechend ihrer Bedeutung für den Schüler deutlich erkennbar herauszuarbeiten. Dabei ist es wie gesagt wichtig, nicht die gesamte Beweisführung im Gedächtnis speichern zu lassen. Wird nämlich die Eigenschaft einer Aussage, wahr zu sein, vom Schüler anerkannt, so sind auch nicht mehr alle Beweise erforderlich. Es müssen dann oft nur noch typische Beispiele eingeprägt werden, die für die Begründung einer Aussage unerläßlich sind. Hat sich der Schüler eine Aussage angeeignet, so genügt es nicht, wenn er diese wiederholen kann. Wir wollen, daß der Heranwachsende zur Aussage eine aktive Beziehung gewinnt. Sie soll damit für ihn bedeutungsvoll werden, sein Handeln und Verhalten bestimmen und regulieren. Der Schüler soll sich also mit dem Inhalt der Aussage identifizieren. 21