Telekkönyv, 1904 (9. évfolyam, 1-12. szám)

1904 / 5. szám

108 Parzefle mit fortlaufenden römischen Ziffern L, II. u. s. w. zu bezeichnen und in angemessenen Zwischenraumen im Protokolle aufzuführen, so dass die dazu gehörigen weiteren Parzellen zu den entsprechenden Ziffern L, II. u. s. w. zu­geschrieben werden können. Wenn scbon bei der Localisirung der Ortsried, wie z. B. in Compossesso­raten der Fali eintritt, dass mehrere bebauste Wirtschaften oder Intravillanen als besondere Grundbuchs-Körper in das Protokoll des Eigenthümers einzutragen sind; so werden gleicb die ersten Parzellen dieser Grundbuchs-Körper unter fortlaufenden Ziffern L, II. u. s. w. in angemessenen Zwischenraumen eingetragen. §. 68. Uebrigens hat man sich an die Weisung der §§. 26—28. der Loca­lisirungs-Instruction genau zu haltén. Es ist daher jeder Grundbuchs-Körper, welcher aus zwei oder mehreren verschiedenen Parzellen besteht, mit einer römischen Ziffer zu bezeichnen. Dagegen ist ein jeder Grundbuchs-Körper, welcher aus einem Grund­stücke besteht, welches in grundbücherlicher Beziehung nur als Ein Grundstück behandelt werden muss, dasselbe mag übrigens in der Steuer-Operaten auch nur mit Einer Parzellen-Nummer bezeichnet oder unter mehreren Nummern ein­getragen sein, mit dem Kreuzzeichen -h zu versehen, z. B. + 7Ü9. + 725. -4- (1000—1005): 2 Joch. '-'^ !0 Joch. a oder: II. 709. 725. (1000—1005): 2 Joch. " (1220-1230)^ • ~ a §. 78. Rücksichtlich der Art der Grenzbezeichnung solcher Grundstücke, welche in den Steuer-Operaten unter mehreren Parzellen-Nummern eingetragen sind, in der Wirklichkeit aber nur Ein Grundstück ausmachen, somit nach Weisung der §§. 52. u. 53. in den Localisirungs-Operaten nur als Ein Grund­stück zu behandeln sind, kommen dreierlei Hauptfálle vor. H) Erster Fali. §. 79. Gewöhnlich laufen die mehreren Parzellen-Nummern eines derartigen Grundstückes in ununterbrochener Reihe fórt, Es heisst z. B.: Ried Csatár 1200 Weingarten, 1201 Wiese, 1202 Weingarten, 1203 Weide. Wird der Besitzer dieser Parzellen befragt, ob er in der Ried Csatár 2 Weingarten, eine Wiese und eine Weide besitze, so lautet die antwort: Ich besitze in Ried Csatár nur einen Weingarten. Auf welche Weise die 4 Parzellen­Nummern entstanden sind, wurde im §. 53. erklart.

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