Gazdasági jog, 1942 (3. évfolyam, 1-10. szám)

1942 / 7. szám - A gabona forgalmával és őrlésével kapcsolatos legújabb intézkedések

448 iiefert die rechtsfördernde Rolle der ungarischen Gerichtspraxis. Die rechts­fördernde Tátigkeit des Richters wurde durcli das in Anpassung an die neuen juristischen Ideen verfasste Gesetzbuch nicht gehemmt. Dies beweist, dass das ungarische Privatreeht in geringerem Masse auf eine Abánderung angewiesen ist, als dies bei dem deutschen und italienischen Recht der Fali war; aber gerade die freie Bewegung der Praxis erfordert jetzt eine straffere Lenkung durch ein Gesetzbuch. — Alsi Beweis dafür, dass der ungarische Entwurf vom Jahre 1928 in seinem wesentliehen Inhalt den Anforderungen der Zeit entspricht, beruft sich der Verfasser auf die sieh mit dem Entwurf befassende wertvolle deutsehe Rechtsliteratur. Der Entwurf entbehrt noch die Betonung solcher allgemeinen Grund­sátze, wie es im italienischen Gesetzbuch der korporative Geist, im deutschen Recht der Rassen- und Bevölkerungsschutz und in beiden Rechtssystemen die Betonung der Gemeinschaftsidec sind. Die entschiedene Umschreibung dieser grossen Prinzipien ist nicht Aufgabe der Privatjuristen, sondern in erster Linie jene der politischen Faktorén. Aus solchen Quellén schöpfte sie auch die italienische und deutsehe Rechtsentwicklung. — Die ungarische Gesetzgebung hat im Jahre 1931 die Ordnung der parlamentarischen Beratung des privatrechtlichen Gesetzbuches durch besonderes Gesetz geregelt. Diese besoudere Beratungsordnung ist hervorragend dafür geeig­net, dass die erwáhnten prinzipiellen Ausserungen und die dadurch allen­falls erforderlichen Ánderungen der Detaillevorschriften bereits im Verlauf der parlamentarischen Beratungen in das grosse Gesetzgebungswerk ein­gefügt werden. Nach Ansicht des Verfassers macht alsó die seit der Veröffentlichung des Entwurf es entstandene Lage den möglichst baldigen Beginn der Be­ratung des Gesetzbuches erforderlich. Sollte dies verabsiiumt werden, so würde dies den Verlust eines wertvollen Werkes der ungarischen wissen­sehaftlichen Geisteskraft bedeuten. Ausser der oben rezensierten Abhandlung bringen wir noch in dieser Rubrik den ungarischen Text des ara 1. Juli 1942 an der Friedrich­Wilhelms-Universitát gehaltenen Vortrages unseres Chefredakteurs Univ. Prof. Dr. Ödön Kuncz über „Die ethischen Grundlagen der Ahtienreform". Da jedoch der Vortrag vollinhaltlich in der „Zeitsehrift für auslándisches u. internationales Privatreeht" in deutscher Sprache erscheinen wird, haltén wir es für überflüssig, in diesem Teil unserer Zeitschrift einen Auszug in deutscher Sprache zu gebén. * In der Umschau bringen wir üblicherweise Aufsatze über aktuelle Fragen des Wirtschaftsrechtes. Guido Gündisch schreibt über das Thema „Rechtswahrer und Wirtschaftsleben". Ádám Sehmidt berichtet über den neuen Umsatzsteuerkodex und Rudolf Fábinyi über jene Verfügungen, die den TJmsatz und die Vermahlung des Getreides regein. 69338. — Révai nyomda, Budapest. F. k.: Dr. 8zende Tibor

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