Gazdasági jog, 1942 (3. évfolyam, 1-10. szám)
1942 / 2. szám - Még egy szót a csendes társaságról
127 Wirkungen und Gegenwirkungen mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln der Kreditpolitik zu lindem ; wir werden trachten, auf dem Gebiete dos Gcldumlaufs Ordnung zu haltén und dadurch die Widerstands- und \ ioisttingsfáhigkcit unserer Wirtschaft zu sichorn. ABHANDLUNGEN — ÉTUDES Lebensraum und das ungarische Wirtschaftsrecht. Iníolge der nach dem ersten Weltkrieg in der internationalen Verteilung der Arbeit, im Warenaustauschverkehr und in der Produktiousordnung ausgebrochenen Krisen wurde das wirtschaftliche Gleichgewicht stark erschüttert ; zu seiner Wiederherstellung tauchten verschiedene Pláne auf, unter denen die Ausgestaltung der Grossraumwirtschaften und die Sicherung einer friedlichen Zusammenarbeit heute die wichtigsten und aktuelLston Probleme der Volkswirtschaft darstellen. Das neuo System wünscht die Vervollkommnung dor Produktion und die gerechte Verteilung der Güter mit Hilfe einer den gesamten Bedarf der Erde umfassonden Planwirtachaft zu verwirklichen. Es ist deshalb naheliegend, die Art und Weise zu untersuehen, in der die Entstehung der Grossráume das ungarischo Wirtschaftsrecht beeinflussen könnte. Dieses Recht ist das Ergebnis der geopolitlschen Gegebenheiten und einer langdauerndcn geschichtlichen fíntwicklung des Landes, weshalb aueh eine Ánderung ohnc Verzicht auf unsere Selbstándigkeit sowi(v auf unsere nationaleu Eigenheiton undenkbar ist. Durch entsprechende ergánzende Rechtsnormen kann dieses Recht jedoch vom Gesichtspunkt der Gemeinschaft doch in ein System gofasst werden, das aueh mit don Interessen der Gemeinschaft im Einklang steht, vorausgesetzt, dass das intemationale Gewissen sich auf der ganzen Linie durehsetzen wird. Géza Bozőky. Die Organisieruug der ungarischen Laudwirtschaft. Das, vom wirtschaftsrechtlichen Gesichtspunkte aus, wichtigste und iiitcressanteste Kapitel des Gesetzentwurfos zur Förderung der landwirtsehaftliehen Entwicklung behandelt die Organisieruug der landwirtsehaftiichen Produktion mid die Verwertung ihrer Erzeugnisse. Der Entwiuf ermöglicht, ja sogar fördcrt zwecks landwirtschaftlicher Weiterentwicklung die Organisation unserer Bauemschaft auf Grund des Prinzips der Selbstverwaltung. Die dem Entwurf gemáss in Betracht kommenden Selbstverwaltungsorgane sind : reine Erzeugervereinigimgen oder landwirtschaftliche Stándeorganisationen. Die Ersteren werden aus den bereits bestehenden landwirtschaftlichen Interessenvertretungen, die Letzteren aus den Vereinigungen der Erzouger, Kleingowerbler, Kaufleute und gegebenenfalls aueh aus jenen der Konsumenten gebildet. Die Bildung der Erzeugervereinigungen, sowio der Stándeorganisationen kann entweder freiwillig oder auf Grund einer Ministerialverfügung geschehen. Auf Crrund ministerieller Bevollmáchtigimg können die Körperschaften behördliche Funktion beIdeiden, sio sind in diesem Falle befugt, die zwischen den Mitgliedern der Organisationen bestehenden Rechtsverháltnisse durch Verfügungen zu regein. Der Entwurf bietet weitgehende Möglichkeiten um den erwáhnten