Gazdasági jog, 1941 (2. évfolyam, 1-10. szám)

1941 / 1. szám - A beszerzési szerződések és az árszabályozás

64 keiten sind darán Schuld, dass das in mehreren Variationén fertiggestellte privatrechtliche Gesetzbuch auch bis heute noch nicht unter Dach gelangt ist. Das Gtesetzbuch muss entweder schleunigst Gesetzeskraft erlangen, oder aber müssen auch ohne dieses jene Teile des gültigen ungarischen Privatrechtes, die ausser den Bereich der vom Jahre 1868 ab in Sieben­bürgen eingeführten ungarischen Gesetze fallen, raschestens in Sieben­bürgen in Kraft gesetzt werden. Kamill Sándorfy Die Direktionsmitgliedschaft bei den Genossenschaften Rechtsanwalt dr. Ottmár Glacz bescháftigt sich in seiner Abhand­lung mit der Frage, welche Probleme in dem Falle entstehen, wenn die Direktionsmitglieder von Genossenschaften entweder im Sinne der auf die Genossenschaften bezüglichen gesetzlichen Verfügungen oder auf Grund der Statuten der Genossenschaft gleichzeitig auch Mitglieder der Genossenschaft sein müssen. Sein besonderes Augenmerk richtet der Ver­fasser auf die Frage, welche Lage geschaffen wird, wenn die Direktion der Genossenschaft ein Direktionsmitglied seiner Mitgliedschaft an der Genossenschaft für verlustig erklárt. UMSCHAU — REVUE Der Genossenschaftsgedanke und das neue Európa. Der Genossenschaftsgedanke ist auch im neuen Európa nicht nur aktuell, sondern in der Bildung der neuen wirtschaftlichen Ordnung gerade unentbehrlich. Die Agrarpolitik Mussolinis z. B. rief die Renaissance der Iandwirtschaftlichen Genossenschaften in's Lében. Die deutschen nazional­sozialistischen Volkswirtschaftler und Rechtswahrer messen dem sich in Vorbereitung befindenden auf den altén Grundsátzen ruhenden neuen Genossenschaftsgesetz überaus grosse Wichtigkeit bei, da „die Genossen­schaft der Vertiefung des kollektiven Gedankens und somit dem deutschen Volke dient". Die Stárkung und Vervollstándigung der genossenschaft­lichen Bewegung war in Ungarn ein stándiges und unverándertes Regié­rungsprogramm. Die Weiterentwicklung dieses Programms, namentlich : die vollstándige Sistierung des Scheingenossenschaftswesens, die Stárkung der Grundlagen der genossenschaftlichen Kreditversorgung und die Festi­gung der Zusammenarbeit des Genossenschaftswesens mit dem Lande im Bereiche der Bodenreform und der Verwertung der Iandwirtschaftlichen Erzeugnisse bedeutet eine wichtige Etappe im Ausbau der neuen gesell­schaftlichen und wirtschaftlichen Ordnung. Ku. * * * In dieser Rubrik bringen wir noch eine Reflexion Endre Nizsalovszky's zu der von Kamill Sándorfy aufgeworfenen Frage „Wie verblieb es in Siebenbürgen bei der Gültigkeit des österreichischen Gesetzbuches" und einen Aufsatz über einzelne Fragen der Preisregulierung von Miklós Mérey Kádár. Ausser den oben rezensierten Abhandlungen und Absátzen bringt das Blatt üblicherweise die Besprechung der Rechtsschöpfung und der Rechts­sprechung des letzten Monates und eine Übersicht der neueren wirtschafts­rechtlichen Literatur. 63698. — Révai-nyomda, Budapest. F. k.: dr. Szende Tibor

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