Gazdasági jog, 1940 (1. évfolyam, 1-10. szám)

1940 / 8. szám - Az erdélyi román bankjog

528 nicht auf eine Versicherungsgesellschaft überwálzen ; die Auszahlung jedwelcher Provision durch den Vérein ist untersagt. — Eín Selbsthilfe­verein darf in Verbindlichkeiten nur unter jener Bedingung eingehen, dass die zukünftigen Leistungen nur im Rahmen der materiellen Möglichkeiten des Vereines erfolgen werden. Die Selbsthilfevereine sind verpflichtet die Bedingtheit ihrer Leistungen in ihren Satzungen und auf allén ihren Druck­sachen augenmerklich anzuführen. Dr. István Oróh Ausser dem obigen Artikel bringen wir in der Umschau der Október­Nummer eine Zusammenfassung der wirtschaftlichen Rechtssprechung (Tibor Pethö), weiters kleinere Aufsátze über die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner im Zwangsausgleich (Ferenc Komin), über die Prokuristen der auslándischen Aktiengesellschaften (Guido Gundisch), über Kartell, Konzern und Trust (Dénes Császár) über das rumánische Wechselrecht (Me) und über das rumánische Bankrecht in Siebenbürgen (Cy). RECHTSSCHOPFUNG — LEGISLATURE Die Rubrik enhált einer Besprechung der in Monat Márz in Kraft getretenen wirtschaftlichen gesetzlichen Verfügungen. (Me) LITERATUR — LITÉRATURE Die Ungarische Industriearbeiterschaft. Ein soziahs Situationsbild Budapest 1940. Redigiert durch Gyula Rézler, Das Buch wurde durch eine unter der Führung des Universitátsprofes­sors Dr. Tivadar Surányi-Unger stehende Arbeitsgemeinschaft verfasst ; die Mitglieder dieser Arbeitsgemeinschaft waren die prorninentesten Kenner der ungarischen sozialen Verháltnisse. Das Werk gibt einen vollstándigen Querschnitt der heutigen sozialen und wirtschaftlichen Lage der ungarischen Industriearbeiterschaft. Vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen ist dem Buche auch deshalb besonderes Interessé beizumessen, da diejenigen Rechts­vorschriften, die eine Besserung der sozialen Lage der Arbeiterschaft anstre­ben, ausführlich behandelt werden. (Me) Jahrbuch der Ungarischen Bankén und Sparkassen. Jahrgang V- Buda­pest 1940. Den heutigen Zeiten und dem öffentlichen Interessé entspre­chend stellte der Redakteur des Jahrbuches (Dr. Ernő Makai) die mit der Kriegsführung zusammenhángenden Finanzierungsprobleme des In- und Auslandes in den Vordergrung. Ausserdem behandelt das Jahrbuch mehrere zeitgemásse Fragen des Kreditlebens, des Valutasystems und der Bankunter­nehmung. (Me) ZEITSCHRIFTEN — REVUES Ausser der Rezension der wichtigsten ungarischen juristischen Zeitun­gén werden die unserer Zeitschrift tauschweise eingesandten Zeitschriften u. zw. : Zeitschrift für osteuropáisches Recht, 1940. Márz-April (9/10) und Rechtsspiegel der Wirtschaft, Köln und Berlin, Jahrgang 31. Heft 16 bespro­chen. Vom ungarischen Standpunkt aus, ist der Nummer Márz-April der Zeitschrift für osteuropáisches Recht besonderes Interessé beizumessen, da sich zwei Abhandlungen dieser Nummer auf ungarische Rechtsprobleme beziehen. 62610. — Révai-nyomda, Budapest. Jf. k.: dr. Szende Tibor

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