Acta juris Hungarici, 1932 (1. évfolyam, 1-4. szám)
1932 / 3-4. szám - Der Kellogg-Pakt im neuen system des Völkerrechts. (A Kellogg-paktum a nemzetközi jog új rendszerében.)
242 Kriegíührung, zu welcliem Zwecke immer, zum „Rechte" der isouveránen Staaten erhoben. Dieses ius belli wird auch durch den A^ölkerbundpakt nicht aufgehoben. Dieser Pakt, so wie er heute in Wirkung besteht, suspendiert blos© für einige Fálle und für eine gewisse Zeit das ius belli der Mitgliedstaaten. Das ist ja aueh der Grand, weswegen die Ratsversammlung vom Január 1930 die diesbezügliche Modifizierung des Paktes jetzt schon formell ins Programra nahm. Die erste tatsáchlieh auch ins Lében gerufene positive völkerrechtliche Bestimmung, durch welche die als Mittel nationaler Politik dienenden Kriege für ein gewisses Territórium unmöglich gemacht wurden, ist in den LocarnoVertragen zu finden. Diesen folgten die Beschlüsse des Völkerbundes vom 24. September 192711 und der Panamerikanischen Konferenz von Havanna vom 18. Február 1928, durch welche der AngrifTskrieg im allgemeinen und ohne territorialer Beischránkung „hors de loi" gestellt werden sollte12 bis endlich der Kellogg-Pakt die Kriege, als die Mittel nationaler Politik. ohne Beschrankung auf den Angriffokrieg, im allgemeinen als rechtswidrig erklárte. Um die Bedeutung dieser Erklárung in Bezúg auf das Selbstverteidigungsrecht und ferner im allgemeinen auf das ius belli der Staaten entsprechend deuten zu können, muss auf den vorherigen Notenwecbsel náher eingegangen werden. Die französische Regierung war in ihren Noten, so auch zuletzt in ihrem Gegenentwurf vom 20. April 1928, bestrebt das Kriegsverbot ausdrücklich auf die Angriffskriege zu beschránken und wünschte alsó, das Selbstverteidigungsrecht der kontrahierenden Partéién sollte im Pakte expressis verbis anerkannt werden. Demgegenüber hat sich Kellogg jeder ausdrücklichen Einschránkung dieser Art wáhrend des ganzen Laufes des Notenwechsels auf das energischste wiedersetzt. In seinen Noten, iso zuletzt in der endgültigen Note vom 23. Juni 1928 betonte er jedoch ausdrücklich, das Selbstverteidi gungsrecht der Staaten sei durcbaus selbsverstandlich. In seiner vor der Generalversammlung der American 11 Angef. bei Strupp, Der Kellogg-Pakt in Rahmen des Kriegsvor* beugungsrechtes. Leipzig. 1928. S. 15. 12 Zit. mit Literaturnachweis bei Strupp, Kellogg S. 16.