Acta juris Hungarici, 1932 (1. évfolyam, 1-4. szám)
1932 / 3-4. szám - Der Kellogg-Pakt im neuen system des Völkerrechts. (A Kellogg-paktum a nemzetközi jog új rendszerében.)
DER KELLOGG-PAKT IM NEUEN SYSTEM DES VÖLKERRECHTS. Von Universitáts*Professor Dr. FRANZ FALUHELYI (Pécs). L Hinsichtlich der rechtlichen Bedeutung des KelloggPaktes ergibt sich vorerst die Frage, inwief ern dessen Bestimmungen das dem Selbsterhaltungsrechte entspringende Selbstverteidigungsrecht der Staaten berühren. Der entsprechenden Klarstellung halber ist aber vorerst noch die Bedeutung sowie die bindende Kraft des dem Kellogg-Pakte vorangegangenen Notenwechsels, bezw. der anschliessenden Enunziationen zu untersuchen. Die Frage der Bedeutung des Notenwechsels hángt mit der Frage der Bedeutung von Vorbehalten („reservations"), wie auch mit der authentischen Interpretierung internationaler Vertragé zusammen. Die einzelnen Enunziationen der einleitenden Noten sind ja eigentlich Vorbehaite, die zum Ausdruck bringen sollen, in welcher Richtung die VertragsParteien sich der bindenden Kraft des Paktes einseitig entheben wollen. Andererseits sind aber diese Vorbehaite als die authentische Interpretierung des geschlossenen Vertrages zu betrachten; sie gebén zu erkennen, welchen Sinn und welche Bedeutung die zur Interpretation am meisten berufenen Faktorén, námlich die einzelnen Vertrags-Parteien selbst, dem geschlossenen, bezw. zu schliessenden Vertragé zumessen. Es steht ausser Zweifel, dass die einzelnen Vertrags-Parteien die Wirkung des zu schliessenden Vertrages für sich in gewissen Richtungen einzuschránken berechtigt sind. So sagt auch Oppenheim in der von McNair umgearbeiteten vierten Auflage seines International Law.1 Und was die interpretie1 Oppenheim-McNair. International Law, London etc, Long; man, Green & Co. 1928. S. 727.