Sebess Dénes - Börcsök Andor (szerk.): Magyar telekkönyvi jog I-II. rész (Budapest, 1912)
1854. jul. 23.-1 rendelet 89—90. §. 105 einen von dem eigentlichen Intravillanum abgesonderten Bestandteil der Ortsriede ausmachen. Über derartige Bestandteile der Ortsriede sind ebenso wie über Extravillanen grössere Skizzen zum Behufe der Einzeichnung jener Parzellen vorzubsreiten íj 89. Es bleibt dem Kommissions-Leiter überlassen zur Erleichterung der Lokalisierung des eigentlichen Intravillanums auch über die schwierigeren Teile desselben Skizzen zu entwerfen und darin die einzelnen Intravillanen nach der örtlichen Lage anzumerken, was insbesondere für die jenigen Ortsriede, wekhe zur Winterszeit zu lokalisieren sein werden, anzuempfehlen ist. Derartige Skizzen dienen bloss zum Gebrauche für die Lokalisierung und sind (als blosse impura) den Operaten nicht beizu legén. c) V o r b e r e i t,ü h g der Skizzen fürdie Lokalisierung. * § 90. Bevor die Lokalisierung mit Zuziehung der einzelnen Grundbesitzer vorgenommen wird, hat eine Begehung der Riede stattzufinden um zu ermitteln, von welcher Seite die ParzellenNumerierung beginnt und in welcher Reihenfolge die ParzellenNummern zwischen den in der Ried vorkommenden natürlichen Grenzlinien fortlaufen. Sofőrt ist wenigstens jede erste und letzte Parzelle in jeder Abteilung der Ried nach der natürlichen Lage und Figur anzudeuten und die Nummer nach dem InterimsRegister anzusetzen. übrigens kommen auch jene Punkte, welche für eine zweckmássige Leitung der Lokalisierung von Wichtigkeit sein dürfen, wie z. B. Hotterhügel u. dgl., anzumerken. Gleichzeitig sind den in der Skizze angedeuteten Strassen, Feldwegen, Báchen und derlei Objekten, welche nach Weisung der §§63 und 77 keinen Gegenstand der Lokalisierungs-Protokolle und der Beschreibung im Parzellen-Register bilden, die ortsüblichen Namen beizusetzen. In Ermangelung eigener Namen sind bloss die allgemeinen Bezeichnungen, wie z. B. Feldweg, Bach. Anger u. dgl. anzuführen und wenn mehrere derlei Objekte in derselben Ried vorkommen. mit fortlaufenden Buchstaben A. B u. s. w. zu bezeichnen. Tm diese Vorbereitungen der Skizzen in kurzer Zeit zu Standé zu bringen, sind dazu solche Gemeindeglieder béizuziehen, welche als Gescháftsleiter oder Ausschüsse, oder in anderer Weise, wie die Notare bei der Verfassung des Lagerbuches bescháftigt waren, folglich über die oberwáhnten Umstánde Aufschluss zu gebén im Standé sind. Durch die vorláufige Begehung der Riede und Vorbereitung der Skizzen erhált der Kommissions-Leiter die erforderliche Lokalkenntnis und Übersicht. um die Ausdehnung des Lokalisierungs-Gescháftes für jeden Tag voraus bestimmen, dazu die