Sebess Dénes - Börcsök Andor (szerk.): Magyar telekkönyvi jog I-II. rész (Budapest, 1912)

96 Telekkönyvi helyszínelés. 300. Schwarzbach. • Constituti v-P arzellen folgender Sessionen der Gemeinde Schönau. 1. Zur 1/2 Ansássigkeit (Prot. 160): 896. 2. Zur 1/3 Ansássigkeit (Port. 161): 897. 3. Zur 1/4 Ansássigkeit (Prot. 67): ^— 800 4. Zur V Ansássigkeit (Prot. 200) — 800 U. s. w. Bartos, Vorstand. In dem Interims- oder Nachtrags-Register I der Gemeinde­Schwarzbach wird bei jeder der oben angeführten Parzellen­Nummern die Zahl des Lokalisierungs-Protokolles 300 angesetzt und in dem Namensverzeichnisse derselben Gemeinde ist unter dem Buchstaben C einzutragen: Constitutiv-Parzellen der Gemeinde Schönau. Protokoll 300. In den Lokalisierungs-Protokollen der Gemeinde Schönau sind die obigen Parzellen-Nummern in folgender Weise zuzu­<chreiben: lm Protokolle 160: Dazu gehört in der Gemeinde Schwarzbach: 896 (Ried Hora) Acker 1 J. 200 Q lm Protokolle 161: Dazu gehört in der Gemeinde Schwarzbach: 897 (Ried Hora Acker — 1200Q lm Protokolle 67: Dazu gehört in der Gemeinde Schwarzbach: ^ (Ried Baumbach) Wiese. — 800[H. U. s. w. § 65. íst im Falle des vorstehenden Paragraphs die Lokalisie­rung in beiden Gemeinden im Zugé, so hat der Kommissions­Leiter, in dessen Gemeinde Constitutiv-Parzellen der Sessionen der anderen Gemeinde liegen. von du s( m Umstande den daselbst befindlichen K ommissions-Leiter in Kenntnis zu setzen, um die Localisirung der Constitutiv-Parzellen unter Zuziehung der beiderseitigen Ausschüsse gemeinschaftlich vorzunehmen. Ist die Lokalisierung bloss in der Gemeinde, in welcher die Sessionen. beziehungsweise die [ntravillanen derselben liegen. im Zugé, so ist nach Beendigung derselben die andere Gemeinde in Angriff zu nehmen, und es hat daselbst die Lokalisierung der fraglichen Constitutiv-Parzellen unter Zuziehunj der beider­seitigen Ausschüsse zu erfolgen.

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