Sebess Dénes - Börcsök Andor (szerk.): Magyar telekkönyvi jog I-II. rész (Budapest, 1912)
Telekkönyvi helyszínelés. Protokollt ausgelassen sei, folglich irriger Weise einem Nichteigentümer zugeschrieben worden sein müsse, so ist hierüber ohne Verzug eme kommissionelle Erhebung unter Zuziehung derjenigen Person, in derén Lokalisierungs-Protokoll das fragliche Grundstück eingetragen worden ist, einzuleiten und nach dem Resultate derselben die Berichtigung vorzunehmen; oder es wird der Prátendent belehrt, dass die Eintragung jenes Grundstückes ordnungsmássig nach dem erhobenen faktischen Besitzverháltnisse erfolgt sei, dass somit demselben bevorstehe, seine allenfálligen Bechtsansprüche im gerichtlichen Wege geltend zu machen. § 39. Es sind bisher in allén Gemeinden Fálle vorgekommen, in welchen schon bei der Lokalisú rung der Ortsriede erhoben wurde, dass Personen in den Grundsteuer-Operaten als Grundbesitzer eingetragen erscheinen, welche kein Grundeigenthum in der Gemeinde habén und die ihnen in den Besitzbögen zugeschiebenen Grundstücke nicht eigenthümlich, sondern nur in der Eigenschaft als Stiefváter, Ehemánner, Arrendatoren, Sequester u. dgl. bewirtschaften, benützen oder verwalten. Dass in solchen Falién die Kinder der ersten Ehe, die Frauen und beziehungsweise Mutter, die Verpácliter und diejenigen, für welche der Sequester bestelll wurde, als die eigenthchen Grundbesitzer in den Lokalisierungs-Protokollen eingetragen werden müssen, versteht sich von selbst. Zur Darstellung des dabei zu beobachtenden Vorganges diene folgendes Beispiel: a) Es wird bei der Localisierung des Intravillanums einer ganzen Bauern-Ansássigkeit erhoben, dass der Besitzbögen Zalil 40, in welchem diese Wirtschaft eingetragen ist, für Nawratil Johann ausgefertigt erschcint, dass jedoch der gesamte, in diesem Besitzbögen aufgeführte Besitzstand sener Frau: Maria, verwitwete Schön, zur Hálfte, und derén Kindern ostor Ehe: Zapletal Johanna, geborene Schön und Joseph Schön, je zu Y4 gehört. Demnach wird das Lokalisierungs-Protokoll für dicse Personen eröffnet, welches z. B. mit der Zahl 50 bezeichnet werden muss. woil bereits 49 LocaHsierungs-Protokoll angelegt worden sind. b) In das Protokoll "><> wird sofőrt das lokalisierte Intravillanum, z. B. Parzelle Nr. 16, Haus-Nr. 5, « « 17, Garten und « « 18, Tretplatz eingetragen. c) In dem Interims-Register (oder Nachtrags Register I) wird bei der Parzellen-Nr. 16 der Name: Nawratil Johann durchgestrichen und die Zahl des Lokalisierungs-Protokolles (50) angesetzt. d) In dem Namensverzeichnisse wird zuerst der Name: