VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)

Strana - 49

49 willens wären, benennen werden, weil doch nicht zu vermuthen ist, dass selbst die streitbahren und bewafneten Türken die Festung eher verlassen und herüberkomen dürften, als solches mitelst Convention festgesezt worden wäre und dann würde ihnen wohl von dem Czerni Gjorgie der freye und sichere Abzug auf jener Seite zugestanden und durch Ausfolgung wechselseitiger Geiseln garantirt werden, wie dieses auch schon vor zwei Jahren, als Schabatz durch Convention an die Servier übergangen ist und der damalige Herr Oberste Stoi­chevich bey der Convention bloss als stiller Zuhörer gegenwärtig ware geschehen ist, mithin ist gar nicht zu vermuthen, dass die Tür­ken in den Fall komen könnten, ihre Rettung auf dieser Seite zu su­chen, welches auf alle mögliche Arth ablehnen zu trachten und ihnen gelegenheitlich wohl begreiflich zu machen wäre, wie dieses nicht wohl und am allerwenigsten mit Waffen und in einer so grossen An^ zahl von 300 und mehreren Mann, thunlich und zulässig sey, weil besonders die wegen ihrer Unfolgsamkeit bekannten Machvaner aus Raubbegierde sie sicher verfolgen und auch auf dieser Seite angrei­fen, man aber dadurch wider Willen in die Händel mitverwickelt würde, die doch so lange es möglich ist, vermeiden und in die Neu­tralität eingehalten werden muss, mithin man ihnen auch auf dieser Seite die volle Sicherheit nicht allerdings garantiren könnte. Für einen solchen nicht zu vermeidenden Fall würde aber auch die vom Herrn Obersten antragende Vorsicht von 100 Mann und 2 Offieiers gar nicht hinreichen und das k. k. Gebieth vor einer neuer­lichen Verletzung sicher stellen, sondern es müsten wenigstens 2 Com­panien mil denen erforderlichen Offieiers und dem die betretende Kordons-Streke respicirenden Herrn Staabs-Officier und allenfals einer oder zweien Canonen ausrucken und solche Anstalten getrofen werden, dass auch noch andere 2 Compagnien in Reserve gehalten würden, um sich nicht wieder einem Affronte auszusetzen sondern das, was man unternihmt oder unternehmen muss, auch zu behaubten und dem K. k. Gebieth den gehörigen Respect zu verschafen, denen jenseitigen Excedenten aber doch einmal auch Ernst zu zeigen, in­deme sie jenseits in ihrer ganzen Massa beysamen sind, mithin sich auf der Stelle immer verstärken und gar bald überlegen werden können. Daher dann auch der Herr Oberste alles anzuwenden hat, den Herübertrit der Türken abzulehnen, wäre es aber durchaus nicht möglich, dann muss die k. k. Gränze auch ohne Rücksicht auf Anzahl oder Beschwerlichkeit der Mannschaft und Offieiers vor je­den auch geringsten Insult sichergestellt werden, als erst dieser Ta­gen diesfals ein sehr nachdrücklich scharfer Befehl von Seiner des Generalissimus königlichen Hochheit unmitelbahr herabgelangt ist

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