VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
Strana - 34
34 abgewendet und der der Gränze gebührende Respekt behauptet wer den muss. Indeme Seine königliche Hoheit der Generalissimus schon un term 9. April 1804. No 1047 die Grundsäze des diesseitigen Benehmens bei diesen Umständen erlassen haben und auch meine Verordnungen vom 28. März B. 745 und von 16. April dieses Jahres B. 939. die nöthige Weisung geben, so muss ich solche auf höchstem Befehl Seiner königlichen Hoheit des Generalissimus dem Herrn Feldmar schallieutenant wiederholt mit dem Beisaz in Erinnerung bringen, dass sich hiernach mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der Erei gnisse benommen und hauptsächlich auf die am meisten bedroheten Gränzpunkte Semlin, Bolievze, Klenak, Mitrowitz und Ratscha mit angemessener Verstärkung an Mannschaft vorzügliche Aufmerk samkeit getragen, übrigens aber auch nach Verhältniss des Lokals und der Vorfallenheiten mehr oder wenigere Truppen vorrücken ge macht werden müssen. Hiernächst liegt mir bei den gegenwärtigen Umständen ganz besonders viel daran, von der Stärke und den Mitteln, so wie von den Wünschen und Anträgen beider streitenden Partheyen genau und verlässlich unterrichtet zu seyn. Ich rechne daher auf die bekannte Klugheit des Herrn Feldmarschallieutenants, dass Sie so ein als das andere theils durch Ihre eigene Persohn und theils durch aus zuwählende geschickte, verlässliche, unbefangene und mit den lokal Verhältnissen bekannte Männer vorzüglich vom griechisch nicht unirten Klerus, wozu besonders auch der Herr General Prodanovich geeignet zu seyn scheinet, auf eine geheime Art und unter einem nicht auffallenden Vorwande in Erfahrung zu bringen und mir sodann einzuberichten bedacht seyn werden. Erzherzog Ludwig. Ea првој страии nuwe: An den kaiserlichen auch kaiserköniglichen kommandirenden Herrn GeneralFeldmarschallieutenant von Geneyne. Wien, am 31. July 1806. Оршинал. Bpoj 1058.