VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)

Strana - 30

30 Euer Familien auf diese Seite, die sonst durch Feuer und Schwerd Eurer Feunde auf das grausamste vertilgt worden wären? Ich fordere daher auf der Stelle flicht nur diese drey Schiefe mit ihrer Ladung zurück, sondern zugleich allen Ersatz des durch diesen räuberischen Angrief verursachten Schadens und die schärfste Bestrafung derjenigen, die sich unterfangen haben, diese Schiefe an­zuhalten und Hand an Sie zu legen. Wisset auch, dass von nun an alle Gemeinschaft ein Ende habe und die gesamte Gränze den Befehl erhalte, keinem mehr den Herübertritt zu gestatten und denjenigen, der sich unterstehen, diesem Befehl zu widersetzen, ohne weitern feindlich zu behandeln und von den Kopf zu Schüssen. Von nun an seit ihr Eurem eigenen Schicksaal und der Wuth Eurer Feinde überlassen und darft in keinem Falle mehr auf irgend einen freundschaftlichen Beystand von dieser Seite rechnen, möge Euch Gott gegen Eure Feunde so schützen, wie Ihr Euch gegen diese Seite uneingedenk aller der Wohlthaten, die man Euch und Euern Familien so vielfältig erwiesen hat, undankbahr bezeigt habt und diesen Euern groben Undank auch an Euch und Euern Kindern rächen. Für das Regiment. Mit dem äussersten Misfallen muss ich die unangenehme Erei­gniss und besonders das von Seiten des Regiments bey der am 6. dieses von den Servianern verübten Wegnahme der drey mit düren Obst und Bauholtz beladenen Schiefe des semliner Handelsmann Jovan Wukass, bezeigt lau und gleichgültigen Betragen, vernehmen. Dem Regiment können die so vielfältigen hoch- und höchsten Be­fehle nicht unbekannt seye, die k. k. Gränze vor jedem Insult zu ver­wahren und Gewalt mit Gewalt abzutreiben. Eben deswegen und zu desto sicherer Befolgung dieser Befehle sind eigene Allarme-Plätze, Allarm Stange und Polier angeordnet und aufgestelt, um gerade für einen solchen Fall, wie der vorliegende ist, durch die Allarme­Zeichen alles auf den Punkt, wo die Verletzung des k. k. Gebieths geschieht, auf das schleunigste zusamzuziehen und auf diese Arth Gewalt mit Gewalt abzutreiben und die Gränze respectiren zu machen. In dem über diese Ereignisse unterm 9. diess erstatteten Bericht wird zwar angeführt, dass diese Schiefe auf die angedrohte Gegen­Gewalt zurückgestelt worden wären, dahingegen geschieht davon keine Erwehnung, was der Oberleutnant Mattich in seinem diesfalls am 7. dieses ausgestelten Zeugniss, anführt, dass diese Schiefe nach der Hand weiter unten zwischen den beiden Tschartaken Duboka und Gollibrod neuerlich hinübergenommen und nicht mehr wieder zurükgestelt worden sind.

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