VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)

Strana - 22

22 rung zu sorgen, mithin sich diesfalls überhaubt mit dem tschaikisten Battaillon einzuvernehmen hat und beym Eintrefen der Tschaiken gleich anzuzeigen, ob selbe mit der gehörigen Munition, besonders Kartätschen Patronen, versehen sey. Ausser diesem erhält auch das peterwardeiner Regiment den Auftrag, dem etc. auf allmaliges Anverlangen die nöthige Unter­stützung mit der zunächst liegenden Mannschaft alsogleich und auf das schleunigste zu leisten, gleichwie dann auch unter einem die Verfügung getrofen wird, dass die von Ofen dieser Tagen herab­kommende eine Kompagnie des Reserve Bataillons des peterwar­deiner Regiments bey ihrem Eintrefen dahier nach Semlin zur Ver­stärkung der dortigen Garnison sogleich abgehen gemacht werde. Inzwischen kann das etc., wenn es eher unumgänglich notwendig werden solte, die nöthige Verstärkung unmittelbahr vom Regiment verlangen und sich auch mit diesem einvernehmen. Dass die 40 Stück Feuer Gewehre mit der erforderlichen Mu­nition an einen Theil der Bürgerschaft hinausgegeben worden sind, ist ganz recht geschehen und es'können, wenn es nöthig befunden wird, auch noch mehrere oder alle unter die Bürgerschaft vertheilt werden, weil es derenselben Pflicht und Schuldigkeit ist, im vor­komenden Falle sich und den Platz Semlin zu verdeutigen, daher dann selbe auch nächtlich vermehrten Wachen und Patrouillen ge­meinschaftlich mit der Garnison dergestalten zu verwenden wäre, dass da, wo eine Schildwache vom Militair aufgestelt wird, auch eine von Bürgern beygegeben werde, weil diesen die Schliche und Localität besser bekannt ist, selbe dadurch nach und nach in Dienst und der Wachsamkeit mehr geübt wird, mithin auch im erforderli­chem Falle sich mit Erfolg zur eigenen Sichercheit und Erhaltung verwenden kann. Im übrigen muss man dem etc. dahier noch bemerken, wie man aus allen seither auf einander erhaltenen Berichten über die Ge­schichte der hinweggenomenen natural Schiefen noch nicht in der bestirnten Känntniss ist, welche und wie viell Schiefe, dann mit wel­chem Naturale eigentlich bey der Adiza, weggenomen und welche unter Belgrad angehalten und ebenfals- genomen worden seyen, in­deme selbst der am 19. diess eingereichte Ausweiss dieses nicht deutlich genug zu entnehmen giebt. Ebenso vermist man auch noch immer den mit der hierortigen Verordnung vom 19. dieses abverlangt — ausführlichen Bericht des Dolmetsch Fleischhakel über seine Sendung nacher Belgrad und die diessfällig jenseitigen Äusserungen, welch ein und das andere mit nächsten Bericht aufzuklären und einzusenden wäre. Wenn der Pascha

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