VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
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б königlichen Gebieths dem Generalkommando auf dessen Verlangen von den zunächst gelegenen Linientruppen so viele Mannschaft zu zuweisen als erforderlich sein dürften, die Granzer im äussersten Nothfalle zu unterstützen; als zu welchem Ende das General Kom mando sich mit dem ungarischen Generalkommando auf einen solchen Fall provisorisch in das Einvernehmen zu setzen haben wird. Man versieht sich übrigens zu der bisher bewiesenen Vorsicht und Klug heit des Generalkommando, dass alle Maassregeln getroffen werden, um die besorgten Exzesse wo möglich hindanzuhalten und dass ausser dem Falle der äussersten Noth keine Massregeln ergriffen werden, die grösseres Aufsehen erregen könnten. Wien, den 19. April 1805. Graff von Baillet von Latour. Оршџнал. Bpoj 532. III. Петроварадин, 4. маја 1805. Барон Џенејип јавља генерал-команди у Угарској, da he се Према вишој наредби у случају потребе о&ратити na угарспе суседне чете, da му буду na руци при очувању државпог ауторитета na граници. Aus dem Anlass eines von den Häuptern der servischen Insurection an dieses General Komando und eines zugleich auch an Seine königliche Hoheit den Kriegs-Minister gesteh — und dahin eingeschickten Gesuches, womit denenselben für den Fall, als sie durch die Übermacht der Türken auf dieser Seite ihre Rettung zu suchen gezwungen und von denenselben verfolgt werden solten, der nöthige Beystand geleistet, sie mit Lebensmitteln und Munition von dieser Seite unterstüzet und freundschaftlich aufgenomen werden möchten, hat der hochlöbliche Hof Kriegs Rath unterm 19. diess sub No. 1014 B. diesem General Komando zu vernehmen gegeben, dass, ob es zwar nicht zu erwarten wäre, dass die diesseitige Gränze von einer so grossen Menge Servianer und Türken auf einmal überfalen werden könnte, dass die Granzer nicht hinreichten, einem etc. indessen gleichwohlen unter einem die Weisung zu ertheilen befunden worden sey, zur Verhüttung jeder Verletzung des kaiser-königlichen Gebieths, diesem General Commando dahier auf Verlangen von den zunächst gelegenen Truppen so viele Mannschaft zuzuweisen, als erforderlich seyn därfte, die Granzer im ässersten Nothfal zu unterstützen, daher dann hierwegen das wechselseitige Einvernehmen zu pflegen wäre.