VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)

Strana - 134

134 Ad 7. Herr Oberstlieutenant van Vollkmann sagte mir würklich einmal, dass da er einstens auf der Sauspitze auf der Yagt war, mehrere Schüsse so gefallen seyen, dass selber und andere Offieiers die Kugel pfeiffen hörten, es wurde auch sogleich zu den Comman­danten Mladen der Dollmetsch Rotta geschiket mit dem Auftrag, sich über den Umstand hart zu beschwören und unter Bedrohung der gäzlichen Sperung der ComunikVtion die Thäters ausfindig zu machen und selbe hart zu bestrafen. Die Antwort war, dass ei­Mladen recht sehr um Verzeihung bath und versicherte, dass dies sicher nicht absichtlich geschehen seye, sondern, da es eben um die Zeit war, wo man all das überflüssige Gesindel-Werk von Bel­grad aus gegen die Drina abschikte und da bei solchen Gelegenheiten es bei ihnen üblich seye, dass die alt geladenen Gewehre ausge­schlossen werden, so könne es wohl möglich sein, dass mancher zumal vom Brandwein benöbelt seinen Gewehr eine unvorsichtige Richtung gegeben habe, jedoch wurde auch verschert, dass in an­deren ähnlichen Fällen hierauf besondere Befehle ergehen und auf deren Einhaltung scharf gesehen werden soll. Es ist auch würklich während denen noch durch 2 Tage fortdauernden treppelweise Ab­schikungen dieser Bityars kein Schuss mehr geschehen. Ad 8. Die nemliche Bewandnuss hat es auch mit der Tschaiken Patrouille, wozu noch der Umstand kommt, dass eben zur nemli­chen Zeit denen Servianern zwey Schiffe gegen Semendria ohne ihrer Erlaubniss abführen und dahero ihren Wachen der Befehl ge­geben wurde, in der Nacht kein Schiff abfahren zu lassen, auf das Zuruffen des patrollirenden Offieiers, dass er gross und kleine Ku­geln habe und sicher antworten werde, hörte der Zwischt auf und auf eine Beschwerde wurde nebst Bekanntmachung des obigen Ura­standes mir die 'Versicherung gegeben, dass nicht wieder geschehen solle, auch kam seit dem keine Klage mehr vor. Ad 9. Mit Wissen und Willen und Begünstigung des hiesigen Militär Commando ist gewiss noch kein Schiff mit Früchten beladen nach Servien expedirt worden, vor Zufälle, welche durch ungün­stige Witterung und Sturm begünstiget werden, kann das Militär Commando nicht verantwortlich sein. Ad 10. Von diesem Fall ist dem Militär Commando bis anjezo nichts zur Känntnüss gekommen und wird sicher so ungegrftdet und falsch sein, als die Angabe sub No. 3. Ad 11. Ein einziger Fall war, wo der orientalische Dollmetsch Fleischhakel den 8. Jänner 1807. auf Befehl Seiner Excellenz des Landes Commandirenden zu den belgrader Gouverneur geschikt und durch die servischen Wachen abgehalten wurde, in die Festung zu gehen. Der Pascha und die servischen Vorstehers bathen gleich den

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