VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
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110 ihre Bestrafung gleichfals Euerer kaiserlichen Hochheit höchstem Ausspruche unterzieht. Nach der hingegen vom dem comandirenden Herrn Generain im Banat dieses Excesses halber erhaltenen Auskunft, seyen zwar die Servier in Verfolgung der Türken bey Svinicza mit denenselben auf das kaiserliche Gebiett getretten, auf ernstliche Ermahnung aber wieder zurück hinübergegangen und nach ihrem Abgang gefunden worden, dass ein Keller eines diesseitigen Einwohners von Svinicza, in welchem 40 Eimer Wein, 2 Eimer Brandwein und dazu gehörige Vässer waren, verbrant, mithin ein Schaden von wenigens 400 fl. verursacht worden sey. Da nun der im Schlüsse des obigen Schrei bens des Czerni Gjorgie erwehnt werdende Millos Urossevich auf Anordnung desselben auch dafür die Vergütung dahier soeben ge leistet hat und ich solche dem Comandirenden im Banat zur Ent schädigung des betrefenden Militär Granzers aus Sviniza unter einen übermache, mithin dieser Gegenstand, so weit solcher den. Schadens Ersatz betrift, berichtiget wäre, Czerni Gjorgie auch schon in einem am 3. des vorigen Monats an mich gestehen und in Ubersetzung Sei ner kaiserlichen Hochheit dem General Gränz Directeur am 22. daraufhin unterlegten Schreiben, so wie im gegenwärtigen neuerlich auf das Feuerlichste angelobet, die strengste Ordnung und Zucht an der Gränze einhalten, die kaiserliche Seite stetts respectiren und die diesseitigen Uberläufern ausliefern zu wollen, dagegen aber mehr maien untertänigst und dringend bittet, den Verkehr an den Grän zen, wie sonst in ruhigen Zeiten, zu eröfnen und ihme die nothdürf digsten Lebensmitteln gegen baare Bezahlung von dieser Seite wie der zukommen zu lassen, so unterlege ich das eine und das andere Euerer kaiserlichen Hochheit in tiefster Ehrfurcht und erbitte mir untertänigst die höchste Entschlüssung, ob die von Euer etc. unterm 8. März im Stillen gestattete, von Seiner kaiserlichen Hochheit dem General Gränz Directeur aber am 14. darauf wegen der Ereigniss mit dem Pascha von Belgrad eingestehe Aushülfe an Lebensmitteln für die Servier nicht wieder zu erlauben gnädigst geruhet werden wolle. Ha првој страни пише : An Seine des Generalissimus Erzherzogs Karl kaiserliche Hochheit. Peterwardein, am 2. April 1807. Exp. Geneyne. Копцепт. Bpoj 70.