VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
Strana - 104
104 brachte und darüber gestern mit der in der Anlage enthaltenen abermal mündlich aber auf meine Veranlassung zu Papier gebrachten Erklärung hieher kam. Ich säume daher nicht, diese als einen wesentlichen Gegenstand enthaltende Piece Euer etc. zur höchsten Einsicht gleichfals zu unterlegen (accluditur die vom Miloss gefertigteÄusserungvom 15. März sub No. 52) und mir für alle Fälle insbesondere für jene, wenn von sehen der in der Wallachey mithin in der Nähe befindlichen Russen etwa weitere deutlichere und wesentlichere Schritte gemacht werden solten, eine bestirnt maassgebige Belehrung unterthänigst zu erbitten. Endlich Schlüsse ich auch noch eine Übersetzung eines mir zu Händen gekommenen Briefes bey, womitelst die bosnischen Unterthannen die Unterstützung der Czerni Gjorgie ansuchen (accluditur eine Übersetzung dieses Briefes sub No. 53). Da sich übrigens Czerni Gjorgie forthin gegen diese Seite wilfährig und seine Leute überhaubt friedlich betragen, so ertheile ich auch unter einem dem semliner Militär Commandanten die Weisung, die in dem ersten Augenblick lezthin angehaltene Fahrt der Frucht Schiefe nacher Karlstadt wieder frey zu lassen, von welch ein so andern auch dem k. k. Internuntius ausser der vom semliner Handelsmann abgegeben und in der 3-ten Beilage enthaltenen Äusserung die Mittheilung gemacht wird. Anbey in tiefster Ehrfurcht ersterbe Euer etc. Für den semliner Militär Commandanten Herrn Obersten von Perss. Da nach schriftlich und mündlich erhaltenen Äusserungen des Czerni Gjorgie derselbe alle gute Nachbarschaft und Bereitwilligkeit zusichert und bis nun auch schon die Unordnung sich jenseits, wenigstens gröstentheils, gesezt haben wird, so können die mit Frücht ten nacher Karlstadt und dortige Gegend bestirnten und auf der Dahinfahrt wegen dieser Ereignis angehaltenen Schiefe nun wieder passirt werden, nur ist denenselben Innhabern oder Bestelten wohl begreiflich zu machen, dass sie sich bey Semlin wegen des hohen Wassers und der gefährlichen Stelle nicht lange aufhalten sondern so bald als möglich weiter aufwärts in den Saufluss abzufahren und immer unter den Augen und Bedekung eines Militär Posten auf einer sichern Stelle anzuhalten und zu übernachten trachten sollen, weil sie sich im widrigen jeden ihnen aus dieser Unterlassung oder nicht Befolgung der Wahrung auf was immer für eine Arth zugehenden Schaden selbst zuzuschreiben haben werden und so kann nun auch den Milloss mit seinem Schief, nach den ihm unterm 19. Februar