VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
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102 freundschaftlichen Ersuchen zu eröfnen die Ehre, womit hochdiesel ben das an den Herrn Internuntius hier mitfolgende Schreiben (accluditur das versiegelte Schreiben dem Inter nuntius) entweder mitelst Estaffete zur weitere sichere Beförde rung an seine Adresse, dem comandirenden Herrn Generain in Sie benbürgen mit der Eröfnung dieses Ereignises zu senden oder sonst auf eine selbst ermessende sichere und schleunige Arth gedachten Herrn Internuntius zu kommen zu machen belieben wollen. У крију пише : Abgeloffen an Erzherzog mittelst des Oberlieutenants Scholz als Courier den 8. März 1807 nachmittag um 5 Uhr; an Internuntius mittelst Einschluss eigener Estaffette an Herrn Feldmarschalleute nant Ducca den 8. März 1807 abends um 9 Uhr; an Oberst Perss und Obuchina mittelst Estaffette den 8. März 1807 abends um 834 Uhr; ans tschaikisten Battaillon mittelst Order 9. März in der Früh. Ea npeoj страпи пише : An Seine des General Militär Gränz Directeurs Erzherzog Ludwigs kaiserliche Hochheit und den k. k. Internuntius Herrn Hof rath v. Stürmer, den k. k. Militär Comandanten Herrn Obersten von Perss, den peterwardeiner Regiments Commandanten Herrn Ober sten Obuchina, das tschaikisten Battaillon und dem Commandanten in Banat. Peterwardein 8. März 1807. Statim. Exp. Geneyne. Концепт. Bpoj 44. XLT. Петроварадин, 15. марта 1807. Генерал Џенејип шаље два писма Карађорђуи извештаје Персове шдвојмди Лудвигу u издаје налоге обргитару Персу у ствари дшволе трговачког промета са Србнјом. Die seit der am 8. dieses mitelst des eigents abgeschickten Grenadier Oberleutenants Schultz von Johan Jellachich angezeigt lezten Ereigniss in Belgrad, weiters jenseits nachgefolgte blutigen Auftritte und dermaligen Verhältnisse, geruhen Euer kaiserlichen Hochheit aus denen darüber eingelangten ferneren Berichten des semliner Militär Commandanten Obersten Perss und aus dem einem soeben auch vom peterwardeiner Regiment eingegangenen Bericht des umständlicheren zu entnehmen. Welche ich in dem Anschlüsse zur höchsten Känntnüss gleichfals unterthänigst vorzulegen eile (accluduntur die Berichte des Obersten Perss vom 8., 10. und 11. sub No. 46, 49 et 50, dann der vom Obersten