VJESNIK 13. (ZAGREB, 1911.)
Strana - 181
181 chenden Schutte einst blühender Städte und friedlicher Hütten erbaut, sondern weise Gesetze, welche im Einklänge mit den Sitten der Völker auf ihre Bedürfnisse berechnet, das Leben und Eigentum des Bürgers schützen, dass die wohltätigen Wirkungen der Künste und des Handels und eine sie beschützende Regierung, vorzüglich aber ein von Gerechtigkeit und Menschengefühl beseelter Landesfürst die Völker glücklich machen. Freunde ! Mitbürger ! Wenn das lebhafte Gefühl Eurer Leiden in Euch die Erinnerung glücklicherer vergangener Zeiten erweckt, wenn Ihr diese zurück und an den Siegungen (? Segnungen?) eines seinem Fürsten treuen, unter seinem Scepter glücklichen, mit Euch verbrüderten Volkes teilzunehmen wünscht, so empfangt die anrückenden tapfern Scharen des kais. österreichischen Heeres, Eurer Landsleute, als Brüder mit offenen Armen, da sie jetzt den Kampf für unser und Euer Wohl, für die Freiheit des gemeinschaftlichen Vaterlandes beginnen! Unter dem Schutze der k. k. österreichischen Waffen werdet Ihr Sicherheit für Euch und Euer Eigentum finden, seid bereitwillig, der Erreichung dieses grossen Zweckes gleich uns die beförderlichen Opfer zu bringen. Euch wird es Eurer eigenen Sicherheit wegen obliegen, Mitbürger! übelgesinnte Menschen durch Eure Wachsamkeit für das gemeinschaftliche Wohl unschädlich zu machen, ihre vorigen Handlungen, sowie ihre bisherigen Meinungen unterliegen keiner Ahndung: allein jedes frevelhafte, ruhestörende oder treulose Unternehmen, das sie sich von nun an erlauben sollten, wird mit der gerechten Strenge zum warnenden Beispiele ähnlicher Vergehungen bestraft werden. Dagegen werden jenem, die den vaterländischen Boden verlassen wollen, keine Hindernisse entgegenstellt, mögen sie immerhin statt durch reuige Rückkehr Vergebung zu verdienen, ihr Vaterland mit dem kränkenden Bewusstsein verlassen, seiner Achtung und Liebe sich unwürdig gemacht zu haben. Gegeben Agram den 19. Aug. 1813. (Potpis biskupov.) Priopćio dr. Fr. Ilešić,