VJESNIK 8. (ZAGREB, 1899)
Strana - 259
259 Den Gipfel seiner Ehrsucht und das „bisher und nicht weiter!" seiner amtlichen Beförderung erreichte er 1471, als ihm Koenig Mathias erlaubte, neben der Verwaltung von Bosnien den Titel eines Königs von Bosnien anzunehmen und sich in Jajce als solchen krönen zu lassen. Es ist selbstverstaendlich, dass er kein so selbststaendiger König war, wie Mathias und dass er nur gewissermassen als Mathias' Vasall den Königstitel führte, doch ist selbst dieses Königthum zweiter Klasse in der Geschichte jener Zeit ein Unicum. Er starb als „König" 1477. Mit urkundlicher Sicherheit kennen wir zwei seiner Gattinen : a) Als die Mitglieder der Familien Szécsi v. Felsölendva dg. Balog und der Ellerbach v. Monyorokerek aus dem Nachlasse der Familie Wolfurt v. Vöröskö ihr mütterliches Erbe forderten, erschien die Gattin des siebenbürgischen Wojwoden Nikolaus v. Ujlak 1450 als eine an dem Prozesse Interessirte. 1455 erfahren wir, dass Margarethe, Tochter des Pozsonyer Obergespans Stefan v. Rozgony, Gattin des siebenbürgischen Wojwoden Nikolaus v. Ujlak ist.') Am 24. April 1450 aber lesen wir schon, dass Papst Nikolaus V. dem siebenbürgischen Wojwoden Nikolaus v. Ujlak und „nobiti mutiert eius uxori inpresentiarum existenti" die Erlaubnis ertheilt, einen tragbaren Altar zu benützen.-) Am 5. Juni 1455 erlaubt ihnen der Papst vollen Ablass für ihre Sterbestunde. 3 ) Aus einer im Jahre 1499 ausgestellten Urkunde des Györer (Raaber) Kapitels wissen wir aber, dass die Mutter dieser Margarethe, bzw. die Gattin des Pozsonyer Obergespans Stefan v. Rozgony: Helene, die Tochter des Paul Wolfurt v. Vöröskö war. 4 ) Die Zeit ihres Todes kennen wir nicht mit Bestimmtheit, doch wissen wir, dass sie 1461 nicht mehr gelebt. b) Seine zweite Gattin ist eine sichere Dorothea, die Papst Alexander VI. am 11. Okt. 1493 dazu ermächtigt, dass sie einen tragbaren Altar benütze und sich ihren Beichtiger nach eigenem Ermessen wähle. 5 ) Die aeltere Literatur nahm an, dass Nikolaus v. Ujlak auch eine Gattin aus der F'amilie Gara dg. Dorozsma hatte, doch kannte man nicht ihren Namen. Andere behaupteten mit Bestimmtheit, dass unter dieser seiner Gattin die Tochter des Palatins Ladislaus v. Gara zu verstehen sei. Darauf ist zu bemerken, dass wir mit urkundlicher Sicherheit nur eine Anna als Tochter Ladislaus' von Gara kennen, die am 17. Juni 1458 mit Mathias von Hunyad verlobt wurde. Wir wissen, dass die Verlobung nicht zur Ehe geführt und Anna am 6. Okt. 1460 noch unvermaelt gewesen. 6 ) Da wir nun unten sehen werden, dass um diese Zeit Nikolaus v. Ujlak eine andere zur Gattin hatte, ist es ganz und gar ausgeschlossen, dass Anna v. Gara seine Gattin gewesen sein soll. Ob aber Dorothea zur Familie v. Gara gehört, darauf koennen wir nicht bestimmt antworten. ') Sopron-megyei oklevéltâr II. 356, 366. *-) Theiner, Mon. Hung. II. 252. 3 ) Törtenelmi Târ 1900. Seite 7. 4 ) Sopron-megyei oklevéltâr II. 537. 5 ) Theiner II. 537. 6 ) Teleki, Hunyadiak kora X, 640.