VJESNIK 7. (ZAGREB, 1905.)

Strana - 51

51 Sohnes desselben Nikolaus, folgenden Vergleich geschlossen: Georg überlaesst an Andreas die im Komitate Sopron gelegenen Güter Bânlâdony, Pusztalâdony und Magyarbarom, wofür ihm Andreas das in seinen Haenden befindliche Pfandgut Besztercze mit Nachsicht eines Theiles der Pfandsumme überlaesst 1 ). Am 15. Dezember 1450 erfahren wir, dass Stefans Sohn Andreas von Ludbreg in Gemeinschaft mit Klemens Tapân v. Haraszti (aus dem Komitate Vas) darüber Klage erhebt, dass die Herren von Veszterhâza (im Komitate Sopron) ihren in Puszta-Lâdony gelegenen Besitz unrechtmässigerweise an sich gerissen 2 ). Wieso Klemens Tapân v. Haraszti zu diesem Besitze gekommen, erfahren wir aus dem Folgenden: König Albert fordert 1439 den Konvent von Csorna auf, dass er den Klemens Tapân 3 ) von Haraszti und seine mit seiner schon verstorbenen Gattin, Dorothea, der Tochter des verstorbenen Stephan v. Ludbreg erzeugten Kinder Andreas und Lucia in den Soproner Besitz Bân­lâdon einführe. Wenn wir nun auf Grundlage des Bisherigen die Stammtafel der jün­geren Herren von Ludbreg aufstellen wollen, müssen wir uns vor Allem mit der Frage beschaeftigen, wer denn des Bans Johann Csüz Vater gewesen ? Die Quellen nennen ihn allerdings nicht direkt, doch ist es sicher, dass wir die Frage auf dem Wege nachfolgender Begründung in ganz zufriedenstellender Weise beantworten können: Wir wissen, dass die Borsmonostorer Abtei ihren in Zsidâny gelegenen Besitz einst dem Paul Csuz und dem Peter Csüz verpfändet und dass die Mitglieder der Familie Csüz diesen verpfändeten Besitz im Jahre 1374 der Abtei zurückerstattet. Damals kommen in dieser Angelenheit zwei Gruppen der Familie vor, deren eine aus den Nachkommen des Paul Csüz besteht. Hieraus folgt, dass die andere Gruppe, beziehungsweise Ban Johann und seine naechsten Verwandten jedenfalls die Nachkommenschaft des zweiten Pfandnehmers, Peters Csüz repraesentiren und da schon Pauls Sohn Csamasz 1373 die Rückgabe des verpfaendeten Gutes verspricht, liegt es klar, dass auch zwischen Peter und Ban Johann keine grosse Generationsentfernung, bzw. Zeitlücke bestehen kann. Es ist somit apodiktisch sicher anzunehmen, dass Peter Csüz des Bans Vater und Pauls Bruder gewesen, was auch darin eine gewisse Unter­stützung findet, dass auch der Ban einem seiner Söhne den Namen Peter gegeben. Mit der Summirung alles Bisherigen erhalten wir somit auf Grundlage der Urkunde aus dem Jahre 1331 die unten folgende Stammtafel, zu der wir jedoch bemerken müssen, dass jener Johann, der um 1323 getödtet wurde, mit Paul Csüz wahrscheinlich nur von mütterlicher Seite verwandt gewesen, da sonst — wenn er diesem Geschlechte in männlicher Linie angehört haette — auch Peter oder dessen Söhne irgend einen Theil des Blutsoldes erhalten haetten. J ) Fejér XI. 387. 2 ) Sopronmegyei oklevéltâr II. 363. :) ) Nicht „Chepani", wie Fejèr XI. 291. hat.

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