VJESNIK 7. (ZAGREB, 1905.)
Strana - 47
47 „dictis" muss unbedingt die nähere Bezeichnung oder der Familiennamen der beiden Comités folgen, und somit können wir auf Grundlage der untenfolgenden Beweise mit entschiedener Sicherheit behaupten, dass im Originale statt „eum" „Chuz" gestanden. Beide Pfandnehmer haben die Familie fortgepflanzt. Die nächste Spur führt uns zum 27. Dezember 1323, wo davon die Rede ist, dass Nikolaus von Pulya, Gutsbesitzer im Soproner Komitate einen sicheren Herrn Johann getödtet und den Verwandten des Getödteten : Paul Csuz schadlos gehalten'). Im Jahre 1335 ist dieser Paul Csuz Vertrauensmann der Herren von Nagymarton (= Mattersdorf 2 ). Im Jahre 1357 sind die Söhne dieses Paul Csuz Besitzer des im Komitate Sopron gelegenen Enyed 3 ); die Tochter dieses Paul: Cecilie ist 1378 Gattin des im Komitate Vas (= Eisenburg) ansässigen Johann von Beljâk und erhält damals ihren Tochtertheil, in so ferne Nikolaus, Sohn ihres Bruders Csamasz, sie mit den in der Eisenbufger Ortschaft Beicz befindlichen Grundstücken abfertigt*). Pauls Söhne Csamasz und Stefan sind 1370 noch immer Gutsbesitzerin Enyed"). Im Jahre 1373 erklärt der Abt von Borsmonostor, dass sein Kloster vor Jahren den Zsidânyer Besitz an Paul Csuz und Peter Csuz verpfändet und dass dieses Pauls Sohn Csamasz ihm das verpfändete Gut jetzt zurückgebe 6 ). Diesen Zweig können wir vorläufig zwar nicht weiter verfolgen, doch ist est fast sicher, dass wir ihn noch in folgender Spur finden. Wir lesen, dass Nikolaus Csamasz von Rokendorf 1397 den Enyeder Waldantheil des Abtes von Borsmonostor verwüstet 7 ); wenn nicht alle Anzeichen trügen, ist dieser Nikolaus mit dem im Jahre 1378 vorkommenden Nikolaus, Sohne des Csamasz identisch, denn Rokendorf ist nichts anderes, als das Soproner Zsidâny. Im Jahre 1412 finden wir aber schon, dass Csamasz-Zsidâny durch den erbenlos verstorbenen Besitzer in Erledigung gerathen und an den König gefallen*). Von Peter's Nachkommen wissen wir das Folgende: * Die Mitglieder der im Komitate Sopron ansässigen Familie der Herren von Bükk verpfänden am 20. März 1331 vor dem Vasvârer Kapitel einige ihrer in Sudan beziehungsweise im Soproner Zsidâny gelegenen Grundstücke den Söhnen eines ihrer Verwandten und erklären aus diesem Anlasse, dass der betreffende Gutsantheil vordem an Peter, Sohn des Kwn (= Kün) verpfändet war und dass sie diesen Antheil später von dieses Peter's Söhnen : Johann, Peter, Lorenz und Stefan ausgelöst 9 ). Dieser Kün ist der älteste nachweisbare Ahn der Familie. Sein Name dürfte mit „Kumanier" Nichts gemein haben und ist er als Taufnamen aller Wahrscheinlichkeit nach mit dem noch heute üblichen deutschen Namen Kuno identisch. ') Sopronmegyei oklevéltâr I. 97. 278. 2 ) Fejéï VIII. 4., 91. 3 ) Sopronmegyei oklevéltâr I. 278. 4 ) Fejér IX. 6., 235. 5 ) Sopronmegyei oklcve'ltâr T. 389. «) Ebendaselbst 404. 7 ) Ebendaselbst 526. • s ) Ebendaselbst II. 4. ») Ebendaselbst I. 122—123.