VJESTNIK 2. (ZAGREB, 1900.)

Strana - 113

113 lends aufzuheben. Wir gebieten demnach all und jeden Unseren Geist- und weltlichen Obrigkeiten, besonders Unserem über gedachte Karlstädter Militär Gränze bestellten General Commando, wie auch sonstigen Vorstehern, Beamten, Innwohnern, Untherthannen und Getreuen, was Würde, Standes, Amts oder Weesens sie Seyen, hiemit gnädigst und wollen, dass sie mehrberührte Militär Seestadt Zengg und ihre Nachkommen bey obbemerkten Markt-Freyheiten und diesem Unseren darüber ertheilten gnädigsten Verleyhungs-Brief ruhiglich bleiben, sie derselben gänzlich freyen, gebrauchen, nutzen und gemessen lassen, dabey kräftiglich schützen, schirmen und handhaben, darwider nicht beschwähren, be­kimmern oder anfechten, noch das Jemand anderem zu thuen gestatten sollen in keine Weise noch Weege, als Lieb einem jeden seye Unsere schwehre Un­gnade und Straffe zu vermeiden. Das meinen Wir ernstlich mit Urkund dieses Briefes. Gegeben in Unserer Residenz-Stadt Wienn den zwölften Monats-Tag May im siebenzehn Hundert ein und achtzigsten, Unserer Reiche des Römischen im achtzehenden, der erblichen im ersten Jahre. Joseph m. p. Andreas Graf Hadik m. p. Ad mandatum sacrae caesareo regiae maiestatis proprium. Joseph Razes­berg manu propria. Von aussen : Fuit publicatum hoc clementissimum diploma die 21. Augusti 1781. Das kaiserliche Siegel hängt an einer seidenen schwarz-gelb en Schnur. Schön ausgearbeitete Originalurkunde auf Pergament tinter Nummer XXIX. Mile Magdic.

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