VJESTNIK 1. (ZAGREB, 1899.)
Strana - 50
50 Mauer auszubessern und in vorigen Orth und Stand zu setzen, • ohne etwas neues zu erbauen. Mit unterschriebenen Zeigen. Im Jahr Hegirae 1050. das ist Christi 1634. — (S. 23.). 1640. Gerichtliches Instrument, wodurch den Mönchen von Schissetovacz die Erlaubnüss gegeben wird, : ihr altes verfollenes Kloster in der Longe 30, in der Breite von 13 Ellen und zweyen Rauchfängen, wie es vorhin gestanden, zu repariren, und von Grund aus zu erneuern. Mit unterschriebenen Zeigen. Im Jahr Hegirae 1050. das ist Christi 1634. - (S. 5.). 1640. Gerichtliches Attestat, so denen Mönchen von Schessetovacz gegeben worden, dass ihr hie und wieder gehender Bedienter mit Nahmen Kobus von einem Janitscharn aus Ezre (?) mit Nahmen Perner Pascha auf der linken Seite unter der Brust mit einem so genannten Punar gefährlich verwundet worden. Im Jahr Hegirae 1050. das ist Christi 1634. — (S. 19.). 1642. Gerichtl. Urkund wegen von den gewissen zwey Carlowitzer Türken mit Nahmen Mahmud, dann zweyer Unterthanen Nikola und Wekasch in dem Kloster zu Remete nachtsweile verübten Mordthat eines Mönchen, und wegen Diebstahl silbernen Gefässen, 2000 Aspern, und geldwerther Sachen; mit unterschriebenen Zeigen. Im Jahr Hegirae 1052. das ist Christi 1636. — (M. R. 8.). 1643. Gerichtl. Urkund, das der Einehmer zu Carlowitz Ahmed Bascha gerichtl. sich erkläret habe, wie er alle Feindschaft entsagen wolle, welche zwischen ihm und den Mönchen von Remete endstanden, da letztere die Schuld der Zerstöhrung und Verwüstung einiger ihrer Oerter seinen Unterthanen beigemessen und diesfals bey hohen Orthen die Klage geführet; mitunterschriebenen Zeigen. Im Jahr Hegirae 1053. das ist Christi 1637. — (M. R. 12.). 1647. Erlaubnüss-Schein für die Mönche von Schischetovacz, ihre zerstöhrte Kirche auf den alten Ort ausbessern und in vorigen Standt setzen dörfen, ohne ein mehreres zu erbauen. Im Jahr Hegirae 1057. das ist Christi 1641. — (S. 11.). 1650. Gerichtliche Anzeige des Richters zu Schissetovacz, dass die gegen die Mönche angebrachte Klage, als hielten die Mönche des Klosters Schissetovacz Handelen (?) und Rauber in ihren Kloster auf, vermög geschehener Untersuchung unbegründet und falsch seyn; sambt der Unterschrift vieler Zeigen. Im Jahr Hegirae 1060. das ist Christi 1644. — (S. 3.). 1650. Ferman an die Richter von Sarakin etc. wegen drey Mühlen, welche schon von alter Zeüt her als eine Fundation den Mönchen zugehörig waren, mit der Zeit zu Grund gegangen und in Verfall gerathen sind; da die nun solche wiederum in ihren vorigen Standt zu setzen verlanget, anderen aber der Ort, wo sie gestanden, von dem