VJESTNIK 1. (ZAGREB, 1899.)
Strana - 107
107 Rath zu Belgrad eine Bitschrift eingereichet und sich erkleret haben, dass selbe schon von vielen Jahren her in gedachten Kloster wohnhaft in ihrem Staudt ruhig und allein mit den ihnen obligenden Verrichtungen und Dinstlaistungen bescheftiget gewesen, dannen hero auch von unserer Seiten um einen Befehl oder sogenanntes Bujuraldi das Ansuchen gemacht haben, damit in solang sie sich in ihren Stand geruhig verhalten, weder von unseren Soldaten, noch von dem streiffenden Heer der Tartarn ihren Persohnen, Habschaften und unterschiedlichen Vieh im geringsten kein Schaden, Unrecht oder Peleidigung zugefüget werde. Als haben wir nach ihren Verlangen solchen Befehl ergehen lassen und diesen ihnen eingehändiget. Bey dessen Gottgefähligen Ankunft demnach wirdt erfordert: dass insolang gedachte Mönche oberwehnten Klosters auf ihrem von alten Zeiten her von ihnen bewohnten Orthe sich sesshaft machen, und in ihren Standt geruhig verhalten, sie weder von unserer Seite aus, noch von Jemand anderen gekränket, belästiget, angefochten oder beleidiget werden. Zu dieser gehörigen Nachfolge und Aufbewahrung auch dieser unser Befehl ihnen behändiget worden. Gegeben im Jahr von der Flucht des Propheten oder Hegirae 1128. das ist im Jahr von der Geburth unsers Herrn Jesu Christi 1712. — (K.). Sliedeće bilješke su bez godine: Brief von dem Grundherr zu Schissetovacz an den Agha zu Mitrovicz, dass er einige Mönche des ersten Orths, welche auf. dem Nahmen des Klosters in den umliegenden Dörfern betteln, in der That aber alles in Mitrovicz verzehren, alldorten wohnen und eben durch Ödelassung ihres Klosters auch die Frembden dahin zu kommen abhalten, in ihr Kloster zurückschücke. Ohne Jahreszahl. —• (S. 10.). Anempfelungs-Schreiben an die Districts-Befehlshaber, so dem Iguman von Schischetovacz gegeben worden, auf dass mann ihme bey Aufsuchen eines flüchtig gewordenen Monachs an die Hand gehe. Ohne Jahrszahl. — (S. 12.). Bittschrift der Mönche des Klosters Remete an den Gross-Vezier, auf dass dieselbe, nachdem sie in den feindlichen Troublen zerstreuet worden, sich wiederumb in ihrem Kloster sesshaft machen dörften, und auf den Weegen nach Belegrad etc. nicht von den streifenden Partheyen angehalten oder beleydiget werden. Ohne Jahrzahl. — (M. R. 43.). Zeignüss-Schein mit unterschriebenenen Zeigen, dass einige Unterthanen auf den Grund und Wiesen, so den Mönchen zu Remete gehörig, Weingärten anlegen angefangen. Ohne Jahreszahl. — (M. R. 10.). Kleine Quittung des Lehns-Herrn von Neradin über die richtig abgeführte Bezahlung der Mönchen des Klosters Remete für ihre in besagter Gegend gelegenen Wiesen. Ohne Jahrzahl. — (M. R. 70.).