VJESTNIK 1. (ZAGREB, 1899.)

Strana - 104

104 wegen ihren Personen und besitzenden Gütern belästiget würden. Im Jahr Hegirae 1105. das ist Christi 1689. — (B. 2.). 1693. Fermann auf dass die Unterthanen und Einwohner von Oppova, wenn sie an die Cammer das ihrige entrichtet, und sich der Pfortte unterthänig bezeigen werden, weder von der Armee, noch den Horden der Tartaren angefochten oder beleidiget würden. Im Jahr He­girae 1105. das ist Christi 1689. (O. 2.). 1693. (?) Ferman des Sultan Mustafa (?), auf dass die Mönche des Klosters Scheschetovacz, nachdeme sie sich der Pforte unterworfen und die Treyheit anverlobet, auch die der Cammer gebührende Abgaben entrichten, in Anbetracht ihrer Persohnen und besietzenden Gütter weder von der Armee, noch den Horden der Tartarn gekränket oder belästiget würden. Im Jahr Hegirae 1105. das ist Christi 1689. — (S. 28.). 1693. Ein gleicher Ferman von Sultan Amed, welcher auf die Per­sohnen und Gütter der Inwohner des Dorfes Schissatovacz lauthet. Im Jahr Hegirae 1105. das ist Christi 1689. — (S. 29.). 1694. Fermann auf dass die Mönche des Klosters Beschenova, nach­deme sie sich der Pfortte unterworfen, und die Treue anverlobet, auch an die Cammer das zu bezahlende entrichtet, so wohl in Persohn und Famiglie. als auch in Anbetracht ihren besitzenden Güttern, weder von der Armee, noch den Tartern belästiget würden. Im Jahr Hegirae 1106. das ist Christi 1690, — (B. 3.). 1694. Fermann, welcher auf die Personen, Gütter und Habschaften der Mönchen selbst von Oppova lauthet. Im Jahr Hegirae 1106. das ist Christi 1690. — (O. 3.). 1695. Fermann von Sultan Mustafa, dass die Persohnen und Gütter der Mönche des Klosters Rakovacz weder von der Armee, noch den Horden der Tartarn belästiget werden, sondern vielmehr dass mann die­selben vertheitige und schütze. Im Jahr Hegirae 1107. das ist Christi 1691. — (R. 2.). 1695. Ferman aus dem Laager zu Belgrad, dass die Mönche des Klosters Remete, nachdeme sie sich der Pforte unterworffen und an die kayserl. Schatz-Kammer ihre Abgaben entrichten, weder was ihre Per­sonen und Famiglie betrifft, noch auch was ihre Gütter und Habschaften belanget von der Armee oder den Horden der Tartaren beunruhiget, son­dern vielmehr heschützet werden sollen. Im Jahr Hegirae 1107. das ist Christi 1691. — (M. R. 4.). 1695. Quittung eines Lehns-Herrns über seinen von den Mönchen zu Remete ihme richtig bezahlten Theil der Abgaben. Im Jahr Hegirae 1 107. das ist Christi 1691. — (M. R. 56.). 1695. Quittung über die von den Mönchen zu Remete an die kayserl. Schatz-Kammer richtig erlegte Abgaben, mit der Erinnerung, dass ihnen

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