VJESTNIK 1. (ZAGREB, 1899.)

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Izvadci turskih izprava odnosećih se na fruškogorske manastire u Sriemu. (Svršetak.) 1660. Befehl des Abdolach Bascha, so dem Igoman Theofil gegeben worden, dass nicht nur die Ortschaften, welche in den Gränzen und Fe­derungen in dem Gergorevczer Distrikt gelegenen Kloster Sveti Istefan begrieffen, den jährlichen Zehend per 500 Asper zu entrichten haben, sondern dass auch die in erwähnten Klosters Gränzen nicht einge­schrenckte Oerter den gebrauchlichen Zehend sollen erfolgen lassen. Im Jahr Hegirae 1 , das ist Christi 1655. — (S. 33.). 1660. Gerichtl. Bescheidt in betreff einer Erbschaft, woran ein ge­wisser Kristo keinen Theil zu haben, sondern Tuffo ein Sohn des La­iosch und Einwohner der Kirche zu Remete rechtmässiger Erbe zu sein, das Recht gesprochen worden; mit unterschriebenen Zeigen, im Jahr Hegirae 1071., das ist Christi 1658. s — (M. R. 30.). 1661. Gerichtl. Instrument, wodurch den Mönchen von Remete die Erlaubnüss gegeben wird, dass sie die Dachung ihres Klosters, der Kirche, zweyer Schornsteiner etc., welche verwüstet und verfollen sind, repariren und in ihren vorigen Stand setzen dörfen, mit unterschriebenen Zeigen. Im Jahr Hegirae 1072., das ist Christi 1656. — (M. R. 14.). 1661. Schreiben des Abdulah Bascha, Comendanten zu Offen, an den Richter zu Peterwardein auf beschehene Klage der Mönche zu Schessetovacz, dass der Sohn eines gewissen Hassan Bascha die von den Geistlichen schon ehedem mit Geldt erkaufte, und als ein Landt­Guth von ihnen in Besietz genohmene Mühlen, nicht andern neuerdings verkaufte, sondern vielmehr die Sache untersuchet, und gedachten Mühlen ihren rechtmässigen Herrn sollten zurückgegeben werden. Im Jahr He­girae 1072., das ist Christi 1656. — (S. 25.). 1662. Erlaubnüss-Schein von dem Gefäll-Einehmer zu Carlowicz, dass die Mönche des Klosters Remete in der Gegend von Wilanik etwas Stein brechen dörften. Im Jahr Hegirae 1073., das ist Christi 1657. — (M. R. 40.). 1 1071. 8 imalo bi biti po Klctzlovom računu 1055. 7

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