VJESNIK 4. (ZAGREB, 1929.)

Strana - 159

159 Als werdet ihr sie von Zrin von diesem ihren Begehrn abzu­weisen und ihro aufzuerlegen wissen, dass sie dabei acquisiern solle, was aber im änderten die von ihro von Zrin verlangende Zuelassung die Kirchen zu frequentiern und dem Gottesdienst beizuwohnen anbelangt, da wollet uns ihr euer gehorsambste Mainung und Guet­befinden mit negstem eröffnen. Geben Schloss Schönbrunn, den 17. Marti 1673. Leopold. Joh. Paul Hoch F. Mt. Ad mandatum sacrae caesareae maiestatis proprium. Abele. 2. 1673. April 5. Allergenedigister Herr. Die alhier verarrestierte von Zrini hat mit hinwider geschlos­senen Memorial E. K. Mt. demitigist gebeten ihro deroselben Unter­haltungsdeputat, weliches derzeit in jährlichen 1200 Fl. bestehet, zu vermehren, beinebens zu erlauben die Kirchen und Gottesdienst zu besuchen. Weilen nun sie von Zrin der angesuchten Verbesserung des Unterhalts durch die hereingelangte Resolution abgewisen, also hat es dabei auch sein Bewenden und kan sie. sich mit disem Depu­tat der jährlichen 1200 fl. gar wol beschlagen und darumben für eure langwierige und glikliche Regierung inbrinstig und unabsezlich beten, sintemalen ain rares exempl ist, das man dergleichen rebel­linen so guet tractieret und wissentlich, dass des in der Böhmischen Rebellion interessiert gewesten von Thums nachgelassene Witib zu ainem Unterhalt jährlich nur 500 fl. empfangen, dahero sie sich umb mehrere Mitl zu ihrem bessern Auskumben mit der erlernten Hand­und Weiberarbait hat bemiehen missen. Was aber die Frequentie­rung der Kirchen und Gottes dienst anbelangt, da künen wir E. K. Mt. in dises Begehr zu verwilligen keineswegs einrathen im Beden­ken solches meniklich ein merkliche Ergernus sein möchte, dass ein so grosse und wissentliche Uebelteterin den freien und öffentlichen Aus- und Kirchgang haben solte, zu deme so hat sie genugsamb Gelegenheit in ihrem Arrestzimmer, alwo sie nach Belieben mit dem hl. Messopfer von dem alhiesigen Religiösen bedient wird ihro An­dachten par content und ohne Distractio zu verrichten. Dahero ver­mainten wir gehorsamst sie möchte auch von disem Begehren simpliciter abgewiesen werden, womit wir uns E. K. Mt. zu behär­lichen kaiserlichen Gnaden und landsfürstlichen Hulden untertenigist empfehlen, den 5. April. 1673. In I. K. Mt. und den Heren geheimben Räten zu oferieren.

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