VJESNIK 4. (ZAGREB, 1929.)
Strana - 159
159 Als werdet ihr sie von Zrin von diesem ihren Begehrn abzuweisen und ihro aufzuerlegen wissen, dass sie dabei acquisiern solle, was aber im änderten die von ihro von Zrin verlangende Zuelassung die Kirchen zu frequentiern und dem Gottesdienst beizuwohnen anbelangt, da wollet uns ihr euer gehorsambste Mainung und Guetbefinden mit negstem eröffnen. Geben Schloss Schönbrunn, den 17. Marti 1673. Leopold. Joh. Paul Hoch F. Mt. Ad mandatum sacrae caesareae maiestatis proprium. Abele. 2. 1673. April 5. Allergenedigister Herr. Die alhier verarrestierte von Zrini hat mit hinwider geschlossenen Memorial E. K. Mt. demitigist gebeten ihro deroselben Unterhaltungsdeputat, weliches derzeit in jährlichen 1200 Fl. bestehet, zu vermehren, beinebens zu erlauben die Kirchen und Gottesdienst zu besuchen. Weilen nun sie von Zrin der angesuchten Verbesserung des Unterhalts durch die hereingelangte Resolution abgewisen, also hat es dabei auch sein Bewenden und kan sie. sich mit disem Deputat der jährlichen 1200 fl. gar wol beschlagen und darumben für eure langwierige und glikliche Regierung inbrinstig und unabsezlich beten, sintemalen ain rares exempl ist, das man dergleichen rebellinen so guet tractieret und wissentlich, dass des in der Böhmischen Rebellion interessiert gewesten von Thums nachgelassene Witib zu ainem Unterhalt jährlich nur 500 fl. empfangen, dahero sie sich umb mehrere Mitl zu ihrem bessern Auskumben mit der erlernten Handund Weiberarbait hat bemiehen missen. Was aber die Frequentierung der Kirchen und Gottes dienst anbelangt, da künen wir E. K. Mt. in dises Begehr zu verwilligen keineswegs einrathen im Bedenken solches meniklich ein merkliche Ergernus sein möchte, dass ein so grosse und wissentliche Uebelteterin den freien und öffentlichen Aus- und Kirchgang haben solte, zu deme so hat sie genugsamb Gelegenheit in ihrem Arrestzimmer, alwo sie nach Belieben mit dem hl. Messopfer von dem alhiesigen Religiösen bedient wird ihro Andachten par content und ohne Distractio zu verrichten. Dahero vermainten wir gehorsamst sie möchte auch von disem Begehren simpliciter abgewiesen werden, womit wir uns E. K. Mt. zu behärlichen kaiserlichen Gnaden und landsfürstlichen Hulden untertenigist empfehlen, den 5. April. 1673. In I. K. Mt. und den Heren geheimben Räten zu oferieren.