ARHIVSKI VJESNIK 40. (ZAGREB, 1997.)

Strana - 108

N. Brübach, Archivarsausbildurig an der Archivschule Marburg, Arh. vjesn., god. 40(1997) str. 105-110 fachgerechte Tätigkeit vorzubereiten. Unser Ziel ist also Professionalisierung - und nicht vorzeitige Spezialisierung. Diese Professionalisierung wird aber nicht in Ri­chtung auf die Tätigkeit in einer Archivsparte betrieben, sondern sie folgt hier dem "Generalistenprinzip". Dies gilt für beide Laufbahngruppen. Die Spezialisierung, d.h. die Weiterentwicklung der in der Ausbildungszeit erworbenen Kenntnisse, praktischen Fähigkeiten und Strategien ist wiederum ein Erfordernis der praktischen Tätigkeit nach der Marburger Zeit. Die Archivschule unterstützt dies durch ihr breitgefächertes Fortbildungsprogramm. Das Hauptkennzeichen der Marburger Ausbildung ist die Teilung in eine vorwiegend praktische und in eine vorwiegend theoretische Ausbildungsphase in beiden Laufbahngruppen. Dieses "duale Ausbildungsmodell" ist übrigens im jün­gsten Gutachten des Wissenschaftsrates zur Ausbildung an Verwaltungsfachho­chschulen als ein möglicher Reformvorschlag der verwaltungsinternen Fachho­chschulausbildung empfohlen worden. Dabei soll praktische Ausbildung aus Marburger Sicht die folgenden Schwer­punkte haben: 1. Aussonderung, Bewertung und Übernahme von Schriftgut 2. Erschließung von Schriftgut nach den jeweils üblichen Techniken 3. Benutzerbetreuung durch schriftliche und mündliche Auskunftserteilung 4. Bestandserhaltung, Reprographie und Archivbau 5. Fachbezogene Öffentlichkeitsarbeit 6. Verwaltungspraxis im Archivbereich und seinem Umfeld 7. Archivalische Quellenkunde Die Vermittlung von Kenntnissen stützt sich auf eigene praktische Arbeit, die Anwärterinnen und Anwärter in beiden Laufbahngruppen sollen durch Mitarbeit in die Aufgaben, Organisation, die fachlichen Methoden und Arbeitsverfahren von Archiven eingeführt werden. Die Dauer der praktischen Ausbildungsphase beträgt bei den Referendaren nach den zur Zeit gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Länder sechs Mona­te, bzw. ein Jahr nach der APO des Bundes. Mit der demnächst zu erwartenden Inkraftsetzung der neuen APO wird sich das Referendariat in zwei Blöcke von jeweils 12 Monaten Dauer gliedern: Die Zeit der praktischen Ausbildung wird also verdoppelt, ohne das es jedoch zu einer Verringerung der Lehrveranstaltungen in Marburg kommt. Erstmals wird in der neuen APO auch festgelegt, daß der praktische Ausbildungsteil nicht mehr nur an einem Ausbildungsarchiv und am Bundesarchiv stattfinden soll. Ein Praktikum von jeweils vier Wochen Dauer müssen in einer Behörde und in einem weiteren Archiv absolviert werden. Nach einem Beschluß des Beirates werden die praktischen Ausbildungsteile im Ausbildungsarchiv, in einer 108

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