ARHIVSKI VJESNIK 36. (ZAGREB, 1993.)
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B. Stanišić, Odsjek IV-B res. za pogranična redarstvena satništva... Zemaljske vlade u Zagrebu. Arh. vjesn., god. 36 (1993) str. 181-206 Zusammenfassung DIE ABTEILUNG IVB RES. FÜR GRENZPOLIZEIHAUPTMANNSCHAFTEN (BEI DER KGL. KROATISCH-SLAWONISCH-DALMATINISCHEN LANDESREGIERUNG IN ZAGREB) ALS BESTANDTEIL DES DEFENSIVEN KUNDSCHAFTSDIENSTES IN DER DONAUMONARCHIE WÄHREND DES ERSTEN WELTKRIEGES Im Bereiche der Innen-Abteilung der kgl. kroatisch-slawonisch-dalmatinischen Landesregierung (UOZV) in Zagreb wurde im Juli 1915 eine Sektion unter dem Titel »IV-B für Grenzpohzeihauptmannschaften« geschaffen. Diese Banalverordnung vom 30. Juh 1915 Zahl 7660 Pr. über die Errichtung der Sektion bzw. der Abteilung IV-B wird im Archivbestand UOZV leider nicht bewart. Deswegen wurden Ursachen der Schaffung der Sektion IV-B sowie ihres Wirkungskreises in dieser Abhandlung rekonstruirt und zwar auf Grund der Tatsachen aus den Instruktionen und Verordnungen welche sich auf Errichtung die Grenzpolizei unmittelbar vor der Schaffung der Sektion IV-B beziehen sodann mittels Verordnungen welche die Wirkung der Sektion IV-B nach ihrer Errichtung betreffen als auch durch eine Einsicht in die Akten IV-B res. Welche uns analitisches Inventar dieses Bestandes legt vor. Das entscheident Element für die Erläuterung über Umstände der Errichtung der Sektion IV-B ist die Banalverordnung vom 20. Juh 1915 Zahl 1328/s.d.d.s. mit welcher die Zentralstelle für den defensiven Kundschaftsdienst (s.d.d.s. Zagreb) der Abteilung bzw. Sektion IV-B »für Grenzpolizeihauptmannschaften« angegliedert wurde. Diese Banalverordnung ist beachtenswert besonders mit Rücksichtig auf die Tatsache dass die Verordnung über die Errichtung der Sektion IV-B erst zehn Tage später, am 30. Juli 1915, mitgeteilt wurde. Schon auf Grund dieser Tatsachen kann man bemerkt dass das Wirkungskreis der Sektion IV-B von der Errichtung mit dem Wirkungsbereiche des defensiven Kundschaftsdienstes verbündet bzw. ergänzt worden ist, oder richtiger gesagt, wie aus der Mitteilung des Banus Skerlecz an das k.u.k. Armee-Oberkommando vom 6. August 1915 geht hervor, ist in Wirklichkeit das Wirkungskreis der Zentralstelle für die defensiven Kundschaftsdienst erweitert worden und zwar durch die Angliederung derselbe der Abteilung IV-B welche eigentlich zu diesem Zweck geschaffen worden ist. Der Banus ergriff diese Massnahme auf Anregnung des k.u.k. ArmeeOberkommandos welches insistierte auf der Erweiterung und Ausgestaltung der S.d.d.s. Zagreb, damit dieser defensive Kundschaftsdienst seine Wirksamkeit im Kriegsumstand erfolgreicher durchführen kann. Die Zentralstelle für den defensiven Kundschaftsdienst wurde mit Banalverordnung vom 6. Juni 1914 Zahl 86 res. im Bereiche der kgl. kroat. slav. dalm. Landesregierung geschaffen und zwar als eine von vier Zentralstellen für den defensiven Kundschaftsdienst in der Österreich-ungarische Monarchie (Wien, Budapest, Zagreb, Sarajevo). 205