ARHIVSKI VJESNIK 19-20. (ZAGREB, 1976-1977.)

Strana - 143

Mit diesen Vorbereitung—Anstalten habe ich sowohl auf meinen Bereisun­gen den Gegenständen auf dem Ort selbst nachzuforschen, als auch die jenigen Data, zu deren genauen Kentniss ich sonsten nicht unmittelbar selbst gelan­gen könnte, von den verschiedenen Gerichtsbarkeiten, und zwar nicht allein von den Gespanschaften und königlichen Frey—Städten sondern auch von der Kamerai Behörde und von der Schul— Direction einzusammelen getrachtet. Wie­zumalen aber nunmehr das gegenwärtige Jahr zu Ende gaht, so sollen nicht entstehen zu Folge der eingangs erwähnten hohen Vorschrift, gegenwärtigen Haupt—Bericht in nachstehenden drey Abschnitten einem hochlöb liche n Kö­niglichen Stathalterey—Rath dienstschuldigst zu unterlegen. Der erste Abschnitt enthält die Topographisch—Stattistische Schilderung dieses mir allergnädigst anvertrauten Bezirks, welche zu Folge der obabge­zohenen hohen Vorschrift mit dem ersten nach der herabgegebenen Anleit­ung zu vefassenden Bericht, mithin nur im gegenwärtigen Jahr gegeben werden muss. Der zweyte Abschnitt begreift in sich den eigentlichen periodischen Be­richt, welcher auch in Hinkunft von Jahr zu Jahr fortzusetzen könnet. Und die­ser wird in zwey Theile abgetheilt, wovon der erste auf die Gegenstände selbst, der zweyte hingegen auf die Art ihrer Behandlung sich beziehet. Der dritte Abshnitt enthält endlich jene Anmerkungen und Maasregeln, welche in der von Seiner Majestät mir allergnädigst ertheilten besonders Höchsten Instrukzion vorgeschrieben sind, und welche in so weit als selbe in dem vorgehenden und den durch der herabgegebenen Anleitung verfassten periodischen Bericht enthaltenden zweyten Abschnitt nicht schon ershöpft werden dürften, hier noch ins Besondere aufgenommen werden. Erster Abschnitt Topograpisch—Stattistische Schilderung Vor Allen solle nicht entstehen, eine Ideal — jedoch nach der möglichsten Richtigkeit entworfene Karte des ganzen, meiner Leitung allergnädigst an­vertraute Bezirks Sub A. 2 dienstschuldigst beyzuschliessen. Auf dieser Karte erscheint: a) Jedes Komitat mit seinen Gränzen. b) Jeder Prozess desselben, mit besonderer Farbe unterschieden. Die sogennanten Numeri des Prozesses sind durch eine besondere Linie bezeichnet, und in einem jeden Prozessen die Zahl der Gemeinden, so wie auch der ganze Population und des Betrags der Militär, sowohl als der Domestical— Contribution und zwar nach dem Ausweis der letzt verflossenen Militär—Jahres 1786/7 ange­merkt. c) Der Standort des wirkednen Obergespans und eines jeden Komitats, so wie auch die jenigen Oerter, von denen die Prozesse ihre Benennung er­halten haben. d) Alle Königliche Frey—Städte, wie auch ansehnlichere Marktflecke, besonders aber die jenigen Oerter, die sich durch eine öffentliche Anstalt, als durch einen Filial—Gerichtshof, ein Salz— oder Dreissigst—Amt, eine lete­1 Die von Franz Balassa erwähnten Beilagen wurden nicht überliefert. 143

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