ARHIVSKI VJESNIK 10. (ZAGREB, 1967.)

Strana - 44

Auf Op. Nr. 104090 ex 1918. Die in der Kriegsmarine vorgekommenen Ordnungswidrigkeiten, die sich zuerst in Demonstrationen und schliesslich in einer offenen Empörung äus­serten, erforderten besonderen Massnahmen, um diese Bewegung im Keime zu ersticken. Die Rädelsführer, soweit sie entdeckt oder als solche verdächtigt werden konnten, wurden der strafgerichtlichen Behandlung zugeführt. Trotz der grossen Zahl der Beteiligten war naturgemäss ein Einschreiten nur gegen eine verhältnismässig geringe Zahl möglich, weil dem grösseren Teile ein direktes Verschulden nicht nachgewiesen werden konnte, da sie sich dieser Bewegung nicht offen angeschlossen hatten oder nicht aufgefallen waren. Vertrauliche Auskünfte, ein gewisses passives Verhalten während der Vor­fälle und der allgemeine Eindruck Hessen jedoch darauf schliessen, dass auch von diesen viele mit den unbotmässigen fühlten. In diesem Sinne erschienen sie unverlässlich und es war eine Absonderung auch dieser Elemente notwendig, um einen Stock vollkommen verlässlicher Personen zurück zu lassen. Diese aus der Allgemeinheit ausgeschiedenen und einer Sonderbehandlung zugeführten Personen werden besonders überwacht und hauptsächlich für Arbeitskorvees verwendet. Die besonderen Verhältnisse hatten ein rasches Einschreiten erfordert, weshalb die Auswahl der sogenannten unverlässlichen Personen nicht mit besonderer Sorgfalt erfolgen konnte, Irrungen und Missverständnisse unter­laufen mussten und sich nicht vermeiden Hessen, die sich aber auch nachträg­lich nicht beheben lassen, weil eine zuverlässige Überprüfung der Gründe die zu der Sonderbehandlung der einzelnen Personen führten, nicht mehr möglich ist. Unter diesen Personen werden sich daher viele intelligente Personen be­finden, die diese Strenge Massnahmen objektiv nicht mehr verdienen. Es werden sich darunter so manche finden, welche den übereilten Anschluss an diese Bewegung bereuen mögen. Die gewöhnliche Wiederverwendung solcher Leute in der K. M. kann in absehbarer Zeit nicht erfolgen, weil nur durch eine längere Ueberwachung die sichere Gewähr für ihre Verlässlichkeit ge­wonnen werden kann. Die von den strengen Massnahmen Betroffenen sind sich ihrer Lage auch bewusst und daher bestrebt, durch Aenderung ihrer Bestimmung Gelegenheit zu haben, ihre Fehler gutzumachen oder den Beweis für ihre Verlässlichkeit zu bringen. Sie sind auch bewusst, dass in dem kleinen Marinekorps, mit der sehr beschränkten Verwendungsmöglichkeit der Versuch nicht unternommen werden kann, solche Leute wieder probeweise ihrer nor­malen Dienstleistung zuzuführen, weshalb sie selbst um ihre Transferierung zum Heer bittlich werden. Solche Gesuche sind bisher 160 an der Zahl eingelangt ohne dass eine Aufforderung hiezu ergangen ist, und würden bei einer Aufforderung gewiss die Zahl von 400 noch überschreiten. Ein Belassen der Leute in ihrer bisherigen Dienstesverwendung würde nur eine Erbitterung und Unwille erzeugen und eine Kräftevergeudung bedeuten, weil die berechtigte Hoffnung besteht, dass die Mehrzahl der Leute unter geänderten Lebensverhältnissen ihre Dienstesfreude und Arbeitswillig­keit wieder erlangen und sehr verwendbare Soldaten werden könnten. Da es sich im vorliegenden Falle nicht um eine strafweise Übersetzung unverwendbarer und ganz unverlässlicher Personen, sondern um einen aus disziplinaren Gründen angeregten Wechsel zeitweise verhetzter und ver­44

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