ARHIVSKI VJESNIK 9. (ZAGREB, 1967.)

Strana - 98

der ersten Tage des Monates Februar 1918 auf Schiffen und Landstationen der k. u. k. Kriegsmarine im Golfe von Cattaro sich im Gemeinschaft gegen die bestehende Militärdienstordnung, gegen ihre Oberen und deren Befehle aufgelehnt oder sich hiezu verabredet, bezw. sich einzeln aufwiegelnder oder sonst auf die Mitwirkung anderer abzielender Äusserungen oder Handlungen vermessen haben, wodurch eine solche Auflehnung entstehen könnte, wobei während der tatsächlich entstandenen Auflehnung an Vorgesetzte Hand an­gelegt wurde und Meuterer sich der Waffe gegen sie bedienten: bei den Landsturm-Infanteristen des LR. 97: Hermann Apostoli, Feruccio B a r i s o n und Dominik D e p a s e, aile drei zugeteilt dem k. u. k. Marinedetachement in Castelnuovo 2 , konkurrierend mit dem Verbrechen der Störung der öffentlichen Ruhe nach § 341: a M. St. G. weil sie durch die öffentlich und vor mehreren Leuten vorgebrachten Rufe: »Es lebe Italien, es lebe Garibaldi, Mazzini, nieder mit Oesterreich«, zur Ver­achtung und zum Hasse wider den einheitlichen Staatsverband der Öst.-ung. Monarchie und wider die Staatsverwaltung aufzureizen suchten. _ Sie sind gemäss der §§ 163 u. 46/:35:/M. St. G. Apostoli, Bari son und D epa se nach §§ 163, 100 u. 46 M. St. G. zu bestrafen. Bezüglich der im beiliegenden Verzeichnisse II des Anklagebefehles ge­nannten Mannschaftspersonen beantrage ich deren Bestrafung wegen: des Verbrechens der Empörung nach § 167 M. St. G. weil sie bis zu dem Zeitpunkte, wo die infolge ihrer Widerspenstigkeit und durch die von ihnen in Anwendung gebrachten gewaltsamen Mitteln zur Her­stellung der Ordnung für notwendig erkannte Gegengewalt schon in Bereit­schaft stand, die Auflehnung fortsetzten oder den Empörern sich später zuge­sellten; beim Matrosen 2. Klasse Ruggiero S i t u 1 i n von S. M. S. »Sankt Georg«, beim Waffenquartiermeister Mirko Makar von S. M. S. »Gäa«, ferner beim Marsgasten Karl Quallig von S. M. S. »Kaiser Karl VI«, und beim Mars­gasten Nikolaus M o d r i ć, sowie beim Oberheizer Anton Mačukatin, beide von S. M. S. »Balaton«, konkurrierend mit dem Verbrechen des Hoch­verrates nach § 334: c M. St. G., weil sie durch die während der Unruhen auf ihren Schiffen öffentlich vorgebrachten Aufforderungen, Proviant und Kohlen einzuschiffen und nach Italien auszulaufen, etwas unternommen haben, was auf Herbeiführung oder Vergrösserung einer Gefahr für den Staat von aussen oder einer Empörung im Inneren angelegt war 3 ; des Oberheizers Mate O s t o j i ć vom Stande S. M. S. »Sankt Georg« ausserdem wegen des Verbrechens der I. Desertion in Kriegszeiten nach §§ 183 u. 198 M. St. G., weil er nach abgelegten Militärdiensteide sich am 3. Februar 1918 von seinem Schiffe eigenmächtig und mit dem Vorsatze, sich seiner Mili­tärdienstpflicht für immer zu entziehen, entfernte und sich bis zu seiner am 5. Februar 1. J. in Nanone in Montenegro erfolgten Verhaftung fernhielt 4 ; Heizer 3. Klasse Josef Kf iž vom Stande S.M.S. »St. Georg«, überdies wegen des Verbrechens der 1. Desertion in Kriegszeiten nach §§ 183, 190 u. 198 M. St. G., weil er nach abgelegtem Militärdiensteide als Untersuchung­shaftling während seiner Eskortierung ins Festungsspital Cattaro am 16. April 1918 mit dem Vorsatze, sich seiner Militärdienstpflicht für immer zu entziehen, entwich und sich bis zu seiner noch am gleichen Tage erfolgten Wiederauf­greifung fernhielt;

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