ARHIVSKI VJESNIK 9. (ZAGREB, 1967.)

Strana - 236

prava, te korištenja građe kao historijskog izvora. No, isto se tako nedvojbeno pokazalo, da se ovi vidovi korištenja, uza sve specifičnosti, vrlo često isprepliću i povezuju, a nerijetko i poistovjećuju. Osim toga, namjerno smo prikazali veći broj pojedinačnih primjera, gdje su norme i običaji srodni, ili često čak skoro sasvim jednaki, kako bi se pokazalo, da su usprkos lokalnih specifičnosti i uza svu lokalnu razdrobljenost srednjovjekovnog pravnog sistema, praksa života i stvarne potrebe stvorili ipak širok niz općih — zajedničkih principa i praktičnih rješenja. Bivalo je to u mnogim oblastima života i pravnog sistema, pa i u domeni pravnog režima korištenja arhivske građe. (Nastavit će se) Zusammenfassung ÜBER DIE RECHTLICHE REGELUNG DER BENUTZUNG VON ARCHIV ALIEN (I) Der Verfasser präsentiert hier die erste aus der Reihe seiner Abhand­lungen über den Fragenkomplex der Benutzung des Archivgutes in historischer und gegenwärtiger Sicht. Auch die weiteren Abhandlungen dieser Reihe sind der Veröffentlichung im Jahrbuch »Arhivski vjesnik« vorbehalten. Hier befasst sich der Autor mit der historischen Entwicklung der Benutzung von Archivalien im Zeitabschnitt vom 13—16. Jh. An Hand einer vergleichenden Betrachtungsweise bringt er zahlreiche Beispiele aus statut­arischen Vorschriften und teilweise aus der Praxis italienischer und jugo­slawischer Städte des Mittelalters. Darüber hinaus wird besonders die Situation in Herrscher- und ähnlichen Archiven geschildert. Die Betrachtung ist in drei Kapitel eingeteilt: — die Benutzung der Archivalien zu dienstlichen Zwecken (S. 139—170); — die Benutzung zu Privatzwecken wegen Wahrnehmung von Personal­rechten (S. 170—220); — die Benutzung des Archivgutes als geschichtlicher Qelle (S. 221—236). Am Ende des ersten und des zweiten Kapitels steht eine zusammen­fassende Analyse der angeführten Beispiele, samt den entsprechenden Schlussfolgerungen. Im dritten Kapitel sind die Analyse und die Schluss­folgerungen der Auslegung eingegliedert. Alle drei Kapitel und im besonderen Masse das dritte enthalten summarische Hinweise auf die verwandte Praxis hinsichtlich der Archi­valienbenutzung in den übrigen europäischen Ländern. Die ganze Problematik wird vielseitig erforscht und der Verfasser beschränkt sich keineswegs nur auf den engsten Kreis der Rechtsfragen um die Benutzung selbst. Besonders bei der Schilderung der jugoslawischen Verhältnisse werden über die Ent­stehung und die Aufbewahrung des Archivgutes ausfürlicher Betrachtungen angestellt, indem es hier um wesentliche Voraussetzungen für dessen Benutzung geht. Das war schon deshalb erforderlich, weil umfangreichere Studien über di/e allgemeine Geschichte der jugoslawischen Archive zumeist noch immer nicht vorhanden sind. Zum Schluss betont der Verfasser die besonderen Merkmale der drei in Betrachtung genommenen Aspekte der Archivalienbenutzung zugleich aber auch ihren gegenseitigen Zusammenhang. Darüber hinaus stellt er fest, dass,

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